
A1-Ausbau bei Hamm: Sechsstreifiger Ausbau kann starten
Der sechsstreifige Ausbau der A1 zwischen Kamen und Hamm-Bockum kann beginnen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Veröffentlicht: Montag, 22.12.2025 07:01
A1-Ausbau in Hamm: Rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss
Die Bezirksregierung Arnsberg hat einen wichtigen Meilenstein für den Ausbau der Bundesautobahn A1 erreicht. Der Planfeststellungsbeschluss vom 10. Juli 2025 für den Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Kamen und der Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne ist nun rechtskräftig. Nach der außergerichtlichen Einigung zwischen der Autobahn GmbH des Bundes und den beiden Klägern wurden die Klageverfahren beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingestellt. Der rund zehn Kilometer lange Abschnitt kann somit planmäßig sechsstreifig ausgebaut werden. Die Autobahn GmbH des Bundes verfügt nun über das vollständige Baurecht für das Vorhaben.
Verkehrssituation in Hamm erfordert dringenden Ausbau
Der aktuelle Zustand der A1 zwischen Kamen und Hamm-Bockum entspricht nicht mehr den Anforderungen des modernen Verkehrsaufkommens. Der Verkehrsfluss wird durch auf- und abfahrende Fahrzeuge erheblich gestört, was regelmäßig zu Staus und gefährlichen Situationen führt. Die vorhandene Infrastruktur kann dem hohen Verkehrsaufkommen nicht mehr gerecht werden. Experten rechnen zudem mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs in den kommenden Jahren, was den Ausbau zwingend notwendig macht. Die Erweiterung auf sechs Fahrspuren soll den Verkehr wieder sicherer und leichter fließen lassen.
Umfassendes Genehmigungspaket für Hamm
Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss regelt weit mehr als nur die Fahrspurerweiterung der Autobahn. Neben dem eigentlichen sechsstreifigen Ausbau sind umfangreiche Lärmschutzanlagen vorgesehen, die die Anwohner entlang der Strecke schützen sollen. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans sind ebenfalls Bestandteil der Genehmigung. Darüber hinaus beinhaltet die Planfeststellung die notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter. Diese umfassende Planung stellt sicher, dass alle Aspekte des Bauvorhabens rechtlich abgesichert und umweltgerecht umgesetzt werden.
Rechtssichere Umsetzung des A1-Projekts bei Hamm
Die beiden Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss, die Mitte September 2025 beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht wurden, hatten keine aufschiebende Wirkung. Der Beschluss war per Gesetz sofort vollziehbar, da keine Anträge auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gestellt wurden. Durch die erfolgreiche außergerichtliche Einigung zwischen der Autobahn GmbH des Bundes und den Klägern konnten alle rechtlichen Hindernisse beseitigt werden. Mit der Rechtskräftigkeit des Planfeststellungsbeschlusses steht dem Beginn der Bauarbeiten nun nichts mehr im Wege. Die jahrelange Planungsphase für diesen Autobahnabschnitt ist damit erfolgreich abgeschlossen.
Autorin: Jacqueline Schlüsener