A445 zwischen Werl-Nord und Hamm-Rhynern verfassungswidrig?
Veröffentlicht: Dienstag, 12.10.2021 11:20
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hält den Bau der Autobahn 445 zwischen Werl und Rhynern für verfassungswidrig - das meldet die Bürgerinitiative StoppT A445.

Die A445 darf nicht gebaut werden: Das findet die Bürgerinitiative StoppT A445 und beruft sich dabei auf ein Gutachten des BUND, demzufolge die Planungen verfassungswidrig seien. Gegen den Bundesverkehrswegeplan gebe es demnach erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weil er weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar sei. Der schreibe den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen vor.
Weiterhin orientiere sich der Plan orientiere nicht an den Vorgaben des Pariser Klima-Abkommens, sondern stattdessen vor allem an wirtschaftlichen Überlegungen, sagt die BI. Sie fordert jetzt von der neuen Bundesregierung, die Planung der A445 unverzüglich aufgeben.