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Ab heute neue Regeln beim Online-Banking
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Ab dem 14. September gelten neue Regeln im Online-Banking-Bereich.
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Ab heute neue Regeln beim Online-Banking

Was sich alles verändert und worauf zu achten ist, erklären wir hier.

Veröffentlicht: Samstag, 14.09.2019 07:11

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Radio Lippewelle HammWas ändert sich für Hammer Bankkunden?
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Ab heute gelten die neuen Regeln im Online-Banking und daran müssen sich auch alle Banken in Hamm halten. In Zukunft brauchen ihre Kunden deshalb zum Beispiel beim Online-Shooping mit einer Kreditkarte einen zusätzlichen SMS-Code. So sollen Überweisungen sicherer werden. Das sind die Hauptaspekte bei der neuen Zahlungsrichtlinie PSD2 (Payment Services Directment), die die EU heute am 14. September einführen lässt. Sparkassen-Kunden zum Beispiel sollen sich für das "3-D-Secure"-Verfahren registrieren, damit ihre Einkäufe mit Kreditkarten (Visa/Mastercard) reibungslos ablaufen.

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Das ändert sich ab sofort beim Online-Banking

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Die bekannten TAN-Listen (TAN = Transaktionsnummern) auf Papier fallen weg. Die neue Richtlinie verbietet nämlich ihren Einsatz - aus Sicherheitsgründen. Stattdessen sollen ab sofort nur noch TAN-Nummern per Generator oder Mobiltelefon vergeben werden. Der Verbraucherschutz empfiehlt eher, mit einem TAN-Generator zu arbeiten: "Extra Lesegeräte sind sicherer, weil man somit doppelte Hardware benutzt", so Katarina Lawrence von der Verbraucherzentrale im Gespräch.

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Banken müssen neuerdings dann auch feststellen, über welchen Dienst auf das Girokonto eines Kunden zugegriffen wird. So sollen missbräuchliche Zugriffe besser als bisher aufgeklärt werden können. Zudem werden für Kunden die Log-Ins etwas umständlicher. Für das Online-Konto reicht nicht mehr nur eine PIN und die Kontonummer, ab sofort ist ein zusätzliches Element erforderlich.

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Kritik an teuren Lesegeräten und Informationsdiensten

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Zwar versprechen sich die Verantwortlichen der Europäischen Union mehr Sicherheit für die Bankkunden, doch mit einer weiteren Regelung ab dem 14. September sind Verbraucherschützer nicht wirklich zufrieden. Denn so genannte Kontoinformationsdienste sollen nach Freigabe von Kunden Zugriff auf deren Konten erhalten und als beratende Stelle fungieren.

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Ab heute neue Regeln beim Online-Banking
Den Finanzstatus eines Kunden könnten auch Kontoinformationsdienste abrufen.
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Allerdings könnten durch diese Dienste auch Dritte gewisse Hinweise über den Finanzstatus eines Verbrauchers erhalten. Ein Beispiel: Mit dieser neuen Möglichkeit können auch Bonitäten geprüft werden - so landen aber Daten beispielsweise bei Eigentümern, Immobilienmaklern oder Kreditvermittlern. Zudem wünschen sich Verbraucherschützer, dass die neuen Sicherheitsvorkehrungen kostenlos für Bankkunden sind. Doch allein ein neues TAN-Lesegerät kostet bei manchen Banken bis zu 30 Euro.

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