Abgasskandal ist weiter Thema am Oberlandesgericht in Hamm
Veröffentlicht: Freitag, 21.07.2023 06:34
Die Spitzen von Oberlandesgericht Hamm und Generalstaatsanwaltschaft in Hamm haben ihre Bilanz des vergangenen Jahres gezogen. Einen großen Teil der Veranstaltung widmeten sie dabei der Bedeutung von Digitalisierung, aber auch von Künstlicher Intelligenz in der Justiz. Und es ging um den Abgasskandal.
Abgasskandal beschäftigt das OLG Hamm weiter
Nachdem im Jahr 2019 ein Höchststand von 4000 Berufungsverfahren zu verzeichnen war, gab es in den vergangenen Jahre eine rückläufige Tendenz, so das OLG. Im vergangenen Jahr gab es aber immer noch fast 2000 Neueingänge von Berufungsverfahren im Abgasskandal beim OLG. Das OLG stellt auch fest, dass immer weniger Berufungen und Klagen zurückgenommen werden. War das vor 4 Jahren noch in 96 % der Fälle so, galt das im vergangenen Jahr nur für 64 % der Verfahren. Dadurch ist der Arbeitsaufwand für das OLG gestiegen. Bei den Autoherstellern liegt weiter VW vorne, gefolgt von Audi und Daimler.
Digitalisierung am OLG Hamm schreitet voran
Bundesweit fällt seit einiger Zeit ein rückläufiger Trend in der Anzahl eingehender Zivilverfahren auf. Es sei dem Oberlandesgericht sehr wichtig, "das gesellschaftliche Grundvertrauen in die Fähigkeit der Gerichte [zu] behalten", so Gudrun Schäpers, Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm. Dabei spielt auch der Einsatz von digitalen Elementen eine immer wichtigere Rolle. Es gelte zu prüfen, "ob das Angebot der Justiz den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen etwa durch digitale Möglichkeiten besser entsprechen könnte", so Schäpers. Das digitale Arbeiten spiele bereits heute einen wichtigen Punkt im Arbeitsverhalten der Justiz, wie sie uns auf Lippewelle Nachfrage mitteilte.
Künstliche Intelligenzen nur beschränkt benutzen
Eine weitaus distanziertere Meinung haben das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der Verwendung künstlicher Intelligenzen in der Justiz. Eine zukünftige Verwendung sei nur schwer vorstellbar. Es ist gesetzlich geregelt, dass Richter nur in Form von Menschen agieren dürfen. Man wolle sich nicht den Neuerungen von moderner Technik verschließen, so Gudrun Schäpers. Aber zu einer Urteilsbestimmung aufgrund einer KI-Entscheidung wird es in Zukunft nicht kommen. Es seien aber auch Vorteile durch eine Verwendung von künstlicher Intelligenz vorstellbar, so Michael Schwarz, Generalstaatsanwalt in Hamm. Sie könne unter anderem Beamten bei der Sichtung schwer ertragbarer Dokumente, wie beispielsweise Kinderpornografie als Hilfsmittel dienen und so negative psychische Folgen bei den Beamten vorbeugen.