
AfD Hamm darf „Lindenhof“ nicht für Wahlwerbung nutzen
Die AfD Hamm darf den „Lindenhof“ in Hamm-Rhynern nicht mehr für ihre Wahlwerbung nutzen. Das Landgericht Paderborn hat einem Unterlassungsantrag stattgegeben.
Veröffentlicht: Donnerstag, 21.08.2025 15:18
AfD Hamm verliert Rechtsstreit um Wahlwerbung mit „Lindenhof“
Die AfD Hamm darf den „Lindenhof“ in Hamm-Rhynern nicht mehr für ihre Wahlwerbung nutzen. Das entschied das Landgericht Paderborn in einem Unterlassungsantrag der Adolph Kolping Stiftung Paderborn und der KOLPING-FORUM Soest gGmbH. Hintergrund des Rechtsstreits war die Verwendung der Kolping-Einrichtung als Motiv auf Wahlplakaten eines AfD-Stadtratskandidaten.
AfD soll Plakate in Hamm entfernen
Zunächst forderten die Kläger die AfD außergerichtlich auf, die Plakate zu entfernen. Als keine Reaktion erfolgte, beantragte sie eine Unterlassung – mit Erfolg. Das Gericht untersagte der AfD die weitere Nutzung des „Lindenhofs“ für Wahlwerbung „Wir möchten nicht mit Parteien des rechten politischen Spektrums in Verbindung gebracht werden“, erklärte Regina Schafmeister, Vorsitzende der Stiftung. Wolfgang Gelhard, Hauptgeschäftsführer der Kolping-Einrichtungen, ergänzte: „Unsere Organisation steht für Vielfalt, Toleranz und Solidarität.“ Beschwerden von Kunden und Mitarbeitern hätten die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung verdeutlicht.
AfD Hamm will gegen Urteil vorgehen
Die AfD kann das Urteil nicht nach nachvollziehen, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Plakatmotiv wurde laut AfD ausschließlich aus gestalterischen Gründen gewählt. Der Lindenhof sei ein ortsbildprägendes Fachwerkhaus in Rhynern, weithin bekannt, und diente als Hintergrundbild ohne Bezug zum Betreiber. Allerdings ist auf dem Plakat klar der Schriftzug "Lindenhof" zu erkennen. Die AfD hat das Motiv jetzt mit weißer Farbe überlackiert.
AfD sieht politischen Hintergrund der Klage
Die AfD hat Berufung eingelegt und sieht einen politischen Hintergrund der Kampagne. Die SPD habe Druck auf den Betreiber ausgeübt. Allerdings sieht der Betreiber eine geschäftsschädigende Wirkung, räumt die AfD selbst ein und zitiert aus der Urteilsbegründung: "Der Wirt behauptete weiter in der mündlichen Verhandlung, dass seit drei Wochen keine Trauerfeiern mehr im Lindenhof stattgefunden hätten und dass dies mutmaßlich mit dem Plakat zusammenhänge." Die AfD kommentiert das so: "Diese Aussage ist weder belegbar noch plausibel und wenn weniger Menschen in Rhynern sterben, dann ist das eine gute Nachricht und kein Grund, dass man die AfD Hamm dafür verurteilt."
Autoren: Lars Kosmehl, Rainer Wilkes