
Anklage gegen 16-Jährigen aus Hamm: Geplanter Brandanschlag
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen einen 16-Jährigen aus Hamm erhoben. Ihm wird vorgeworfen, den sogenannten Islamischen Staat (IS) unterstützt und einen Brandanschlag auf eine Kirche in Hamm geplant zu haben.
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Was wird dem 16-Jährigen vorgeworfen?
Laut Generalstaatsanwaltschaft soll der Jugendliche von Mai bis Oktober 2024 über einen Messengerdienst Kontakt zu einem Mitglied des IS gehabt haben. Zwischen Oktober 2025 und März 2026 soll er sich mit einer weiteren Person über mögliche Anschlagsszenarien ausgetauscht haben.
Konkret soll er sich zu einem Brandanschlag auf das Apostolic International Centre in Heessen bereiterklärt haben. Er soll Instruktionen zum Ausspähen des Gebäudes erhalten und diese teilweise umgesetzt haben, unter anderem durch den Kauf einer Drohne. Darüber hinaus soll er im März 2026 versucht haben, mit Silvesterraketen einen Hochsitz zur Explosion zu bringen.
Psychiatrisches Gutachten: Eingeschränkte Einsichtsfähigkeit
Nach seiner Festnahme wurde ein fachpsychiatrisches Gutachten eingeholt. Das Ergebnis: Der Jugendliche war bei den ihm zur Last gelegten Taten aufgrund einer psychischen Erkrankung in seiner Einsichtsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Er befindet sich deshalb nicht in regulärer Untersuchungshaft, sondern auf Grundlage eines Unterbringungshaftbefehls in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Behörden hatten den Jugendlichen seit Ende 2024 im Visier
Dass der Fall nicht aus heiterem Himmel kam, zeigen Informationen aus dem nordrhein-westfälischen Landtag. Die SPD-Abgeordneten Justus Moor und Lisa-Kristin Kapteinat hatten die Landesregierung dazu befragt. Diese erklärte, dass erste Hinweise bereits Ende 2024 vom Bundesverfassungsschutz an das Landeskriminalamt flossen. Anschließend tauschten sich Nachrichtendienste und Polizei regelmäßig aus - auch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Düsseldorf, wo der Fall im Oktober 2025 und im Mai 2026 besprochen wurde.
Eingebunden waren neben dem Verfassungsschutz und dem LKA auch die Kreispolizeibehörden in Dortmund und Hamm. Nach Auswertung sichergestellter Datenträger wird der Jugendliche heute als Alleintäter eingestuft - auch wenn er auf Aufforderung eines Dritten gehandelt haben soll.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Erst dann würde es zu einem Prozess kommen.