Anwesenheitspflicht an der HSHL?
Veröffentlicht: Dienstag, 30.07.2019 10:02
Die Änderungen im Hochschulgesetz zum Wintersemester machen eine Anwesenheitspflicht möglich - das wird zurzeit gemeinsam mit den Studierenden diskutiert.
Die Hammer Hochschulen sehen den Änderungen im Hochschulgesetz gespalten entgegen. Das neue Gesetz gilt ab dem Wintersemester im September. Einiges wird damit einfacher, aber nicht mit allen Punkten sind SRH und HSHL zufrieden. Denn damit wird auch eine Anwesenheitspflicht möglich.
Selbst entscheiden, welche Vorlesungen man besucht und welche eben nicht. So machen es die Hammer Hochschulen. Die Studierenden seien dafür alleine verantwortlich, heißt es von SRH und HSHL. Trotzdem diskutiert die HSHL zusammen mit Studierenden eine Anwesenheitspflicht. An der SRH lassen sich viele Kurse auch einfach zu Hause erlernen, da mache es einfach keinen Sinn eine Anwesenheitspflicht vorzuschreiben, so ein Sprecher der SRH auf Anfrage der Lippewelle. Vor allem arbeiten viele Studis nebenbei, um sich zum Beispiel das Studium erst finanzieren zu können. Deswegen gebe es an der SRH nur eine Anwesenheitspflicht, wenn die wirklich nötig ist.
Das neue Gesetz macht auch den Weg frei für militärische Forschung an Hochschulen. Sowohl SRH, als auch HSHL forschen aber in anderen Fachbereichen. Deswegen habe man sich von dem Gesetz mehr Freiheiten erhofft, heißt es. Damit private Hochschulen innovativ forschen können, müsse es mehr Eigenverantwortung geben, sagte ein Sprecher der SRH auf Anfrage der Lippewelle. Man freue sich dagegen sehr darüber, dass das neue Gesetz Promotionen an Hochschulen wie der HSHL ermöglicht, so eine Sprecherin.