Anzeige nach Abfischung von Briefwahl-Unterlagen

Die Berichte von Lippewelle und WA zu den umgelenkten Unterlagen von Hammer Erstwählern im Umfeld der Wählergruppe Pro Hamm seien dem Staatsschutz in Dortmund übergeben worden. Das sagte uns ein Sprecher der Hammer Polizei.

© Radio Lippewelle Hamm

Der Staatsschutz solle jetzt prüfen, in welche Richtung ermittelt werde. Denkbar seien unter anderem Vergehen nach §107 StGB. Dabei geht es um Wahlbetrug, Wahlbehinderung oder Wahlfälschung. Im Gesetzbuch heißt es: "Strafbar macht sich, wer unbefugt wählt oder ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt." Auch der Versuch ist strafbar.

Konkret geht es um mehrere Erstwähler, die ihre Einwilligung gegeben haben sollen, dass ihre Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse aus dem Umfeld der Wählergruppe Pro Hamm geschickt wurden. Letztlich steht der Verdacht im Raum, dass jemand anderes für sie wählen wollte. Der zuständige städtische Dezernent Markus Kreuz sagte uns, er habe auch den Landeswahlleiter über die Ermittlungen informiert. Die Grünen in Hamm fordern mittlerweile Konsequenzen vom Vorsitzenden der Wählergemeinschaft, Cevdet Gürle. Er ist auch Spitzenkandidat für das Amt des Oberbürgermeisters bei der Kommunalwahl am 13. September.

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