Arbeitnehmer müssen negativen Coronatest vorweisen
Veröffentlicht: Freitag, 14.08.2020 11:39
Die Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen weisen auf die Problematik von Reiserückkehrern aus Risikogebieten hin.
Man bekomme täglich viele Anfragen aus den Personalabteilungen, sagt Fachanwalt Martin Beckschulze. Denn wenn sich ein Beschäftigter in einem Risikogebiet aufgehalten habe, müsse er einen negativen Test vorweisen, wenn er zur Arbeit gehen wolle. Ansonsten verstoße er gegen seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, so Beckschulze. Der Arbeitgeber sei dann nämlich nicht in der Lage, das Infektionsrisiko des Arbeitnehmers sicher zu bestimmen. Alternativ müsse sich der Beschäftigte selbst in Quarantäne begeben, ohne Lohnfortzahlung und ohne Entschädigung, wenn Home Office keine Option sei.