Aus für illegales Bordell im Hammer Norden

Die Polizei hat am Wochenende in einer Wohnanlage am Großen Sandweg im Hammer Norden ein illegales Bordell stillgelegt.

© Jörg Blanke/FotoDB.de

Nachbarn hatten sich zuvor immer wieder mit ihren Beobachtungen bei den Beamten gemeldet. Prostitution ist in NRW wegen der Coronapandemie aktuell grundsätzlich verboten. Nach einer Reihe von Hinweisen aus der Nachbarschaft kontrollierte die Polizei am Samstag gegen 20 Uhr zwei Mietwohnungen eines Mehrfamilienhauses am Großen Sandweg: Dort trafen die Beamten fünf Personen im Alter von 24 bis 42 Jahren und nahmen sie wegen des "Anfangsverdachts der verbotenen Prostitution" vorläufig zum Verhör fest. Laut einer Mitteilung wurden zudem "Beweismittel" sichergestellt. Den weiteren Bordell-Betrieb unterband die Polizei, die Eingangstüren wurden versiegelt.

Nachbarn haben die Polizei informiert

Laut dem Westfälischen Anzeiger hatten Nachbarn schon öfter gemeldet, dass dort täglich zahlreiche Männer ein und aus gingen und teils von "asiatisch aussehenden Frauen in Bademänteln" am Hauseingang empfangen wurden. Die Fenster seien mit Tüchern blickdicht abgehängt gewesen. Weitere Recherchen hätten ergeben, dass die Prostituierten ihre Dienste unter anderem auf der Internetplattform markt.de angeboten haben. Mittlerweile seien die Anzeigen gelöscht.

Ein Anruf von Samstag provozierte schließlich den Einsatz. Gegenstand der Ermittlungen dürfte jetzt unter anderem sein, ob die Frauen sich selbstständig prostituiert haben oder noch andere Personen an dem Geschäft beteiligt waren. Am Sonntagnachmittag kam es dann zu einem weiteren Vorfall: Nach ihrer Freilassung waren die Verdächtigen auf einmal wieder vor Ort. Durch die scheinbar nicht korrekt geschlossenen Balkontüren verschafften sie sich erneut Zutritt zu den Wohnungen, packten ihre Sachen und verschwanden. Dieser sogenannte Siegelbruch ist strafbar. Die Ermittlungen dauern an.

Prostitution derzeit verboten - sonst nur teilweise

Wer sich prostituiert, macht sich in Deutschland eigentlich nicht strafbar. Die Ausübung von Prostitution ist allerdings durchaus strafbar, und zwar gemäß § 184 f. Strafgesetzbuch (StGB). Für Freier ist die Inanspruchnahme dieser Leistungen grundsätzlich straflos. Anders verhält es sich bei Straftaten gegenüber sogenannten "Sex-Arbeitern" wie bei Betrug (kein Geld bezahlt) oder Körperverletzung. Unabhängig davon ist Prostitution derzeit wegen der Coronapandemie komplett verboten.

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