Ausgangssperre in Hamm: Das müsst ihr beachten

Seit Mittwoch dürft ihr zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigem Grund vor die Tür.

© Radio Lippewelle Hamm

Die Regelung sieht vor, dass ihr nach 21 und vor 5 Uhr aus folgenden Gründen auf den Straßen unterwegs sein dürft:

  • Arztbesuche
  • Sorgeleistungen
  • Arbeit

Zwischen 21 und 24 Uhr dürft ihr zudem spazieren gehen, joggen oder mit dem Hund raus - aber auch nur alleine (also auch nicht mit Personen des eigenen Haushalts). Wer sich nicht an die Ausgangssperre hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 250 Euro.

Klage gegen Ausgangssperre in Hamm

In NRW gibt es schon in zwölf Kreisen und Städten nächtliche Ausgangssperren, darunter in Hamm. Sie beschäftigen zunehmend die Gerichte. Beim Verwaltungsgericht Arnsberg ist eine Klage und ein Eilantrag dagegen von einem Privatmann aus Hamm eingegangen. Das bestätigten uns das Gericht und auch die Stadt. Die Klage habe aber bis zur Entscheidung keine Auswirkungen auf die Allgemeinverfügung in Hamm, so ein Stadtsprecher.

Ob über die Klage heute noch entschieden wird, steht noch nicht fest. Das Verwaltungsgericht hat unterdessen erneut die Ausgangssperre im Märkischen Kreis gekippt. Der Kreis habe nicht dargelegt, warum gerade nächtliche private Kontakte einen derart deutlichen Anteil am Infektionsgeschehen haben. Er hätte vorher auch weitere Maßnahmen in Privathaushalten, Kitas, Schulen oder im beruflichen Umfeld prüfen müssen.

Auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Ausgangssperre für rechtswidrig erklärt, im Nachbarkreis Unna. Als Grund wird hier genannt, dass keine Kontaktbeschränkungen für den privaten Raum angeordnet waren. Das ist in Hamm allerdings seit Monaten der Fall. Hier dürfen sich nur höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten zu Hause treffen.

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