
Autobahnausbau rund um Hamm in der Schwebe
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews will sich für die weitere Finanzierung beim Ausbau von A 1 und A 445 einsetzen.
Veröffentlicht: Montag, 22.09.2025 11:39
Aktueller Stand der Autobahnprojekte um Hamm
Die geplanten Bauprojekte A1-Ausbau (zwischen dem Kamener Kreuz und Hamm-Bockum/Werne bzw. weiter bis Ascheberg) und der Lückenschluss der A 445 zwischen Werl und Hamm stehen derzeit ohne Baufreigabe da. Grund ist eine deutliche Finanzierungslücke im Bundeshaushalt, konkret fehlen laut Medienberichten rund 5 bis 5,5 Milliarden Euro für laufende und geplante Autobahnvorhaben in NRW.
Bundeshaushalt geht in die Beratung
Der Hammer SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews erklärte, dass die Haushaltsplanung des Bundes (insbesondere der Haushaltsentwurf 2026) entscheidend sei. Solange diese nicht beschlossen sind, könne auch keine verlässliche Mittelzusage erfolgen. Zusätzlich wird der Weiterbau der A 445 durch zwei laufende Klagen – eine von einem Naturschutzverband und eine von einer Privatperson – vor dem Bundesverwaltungsgericht verzögert. Der Bundestag beginnt in dieser Woche (ab 22.9.) mit den Beratungen des Haushalts 2026.
A1 soll staufrei werden
Für Hamm und Umgebung haben beide Projekte große Bedeutung: Der sechsstreifige Ausbau der A 1 soll den Verkehrsfluss spürbar verbessern, Staus reduzieren und die Sicherheit erhöhen. Gleichzeitig sollen Lärm- und Umwelteinflüsse durch Lärmschutzwände und landschaftspflegerische Vorkehrungen abgemildert werden. Der Lückenschluss der A 445 würde das überlastete Netz entlasten, insbesondere die B 63 zwischen Werl und Hamm sowie die Ortsdurchfahrten. Damit ließen sich Pendlerverkehre, Gütertransporte und regionale Verbindungsrouten deutlich optimieren. Für Stadtteile wie Hilbeck ist eine deutliche Entlastung des Verkehrsaufkommens erwartet.
A445-Weiterbau wird durch Klagen ausgebremst
Darüber hinaus haben Klagen den Lückenschluss der A 445 verzögert. Ein Naturschutzverband und eine Privatperson haben vor dem Bundesverwaltungsgericht wegen des Eingriffs in die Landschaft geklagt. Ein Gerichtsbeschluss wird nicht vor dem 2. Quartal 2026 erwartet. Erst dann könnten – sofern das Gericht entscheidet – Baumaßnahmen über Ausgleichsmaßnahmen hinaus umgesetzt werden. Michael Thews betont, dass man „erst einmal tief Luft holen“ müsse, bis mehr Planungssicherheit bestehe. Er fordert, dass im Rahmen der Beratungen über den Bundeshaushalt klare Zusagen getroffen werden, damit Projekte mit abgeschlossenem Planungsrecht wie die A 445 nicht weiter blockiert bleiben.