Betriebe auf der Meile bleiben geschlossen

Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden.

© Polizei Hamm

Die vier von der Stadt geschlossenen Gastrobetriebe auf der Meile bleiben auch weiter versiegelt. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden.

Zur Begründung heißt es, dass die Stadt bereits im Februar 2018 dem Betreiber die Führung der Lokale wegen gewerberrechtlicher Unzuverlässigkeit untersagt hat. Danach wurden sie auf den Namen der jetzigen Betreiberin und Klägerin wieder angemeldet.

Nach Ansicht von Stadt und auch Gericht ist sie eine Strohfrau. Denn bei der Razzia am 15. November hatten die städtischen Mitarbeiter wieder den Mann angetroffen, der sich ihnen gegenüber auch weiterhin als Betreiber ausgab. Daraufhin wurden das "Halli Galli", "Baboslounge", "Bullhouse" und "S One" von der Stadt versiegelt. Das Gericht sieht bei der Strohfrau daher keine schützenswerte Rechtsposition, weil sie die Lokale nicht betreibe. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden, eine weitere Klage läuft noch.

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