
© Tim Reckmann/FotoDB.de
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22-Jähriger aus Hamm vor Gericht
Bewährungsstrafe für Mann aus Hamm
Ein 35-Jähriger Hammer wurde zu einer zweijährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, wegen der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften.
Veröffentlicht: Donnerstag, 19.08.2021 10:39
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Ein 35-jähriger Mann aus Hamm ist vom Amtsgericht Hamm wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer zweijährigen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und die Bewährungszeit auf drei Jahre festgesetzt. Außerdem muss der Mann 750 Euro Geldstrafe zahlen. Der Angeklagte war vorher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, hatte seine Taten eingeräumt und ist bereits seit langer Zeit in Therapie.
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