Bunkerversteigerung in Hamm: Symbolischer Wert ist 1 Euro

Am Amtsgericht Hamm wird am Freitag (21.02.) ein historischer Bunker aus dem Jahr 1941 zwangsversteigert. Der aktuelle Eigentümer hatte laut einer Sprecherin seine Abgaben nicht gezahlt.

Der Bunker an der Posener Straße steht seit vielen Jahren unbenuzt in Heessen.
© Radio Lippewelle Hamm

Bunker in Hamm günstig abzugeben

An der Posener Straße im Hammer Norden steht seit mehr als 60 Jahren ein Luftschutzbunker aus dem zweiten Weltkrieg. Dieser sollte damals im Falle eines Luftalarmes ausreichend Schutz für die Bevölkerung bieten. Seit dem Krieg wird das Gebäude nicht mehr benutzt. Der Bunker umfasst drei Geschosse mit einer Gesamtfläche von ca. 915 Quadratmetern. Der geringe Wert ergibt sich aus einem Gutachten über den schlechten Allgemeinzustand der Anlage. Demnach hat das Gebäude einen massiven Instandhaltungsstau sowie bauliche Beeinträchtigungen und Beschädigungen. Die Sachverständigen rechnen vor, dass der Grundstückswert von rechnerisch knapp 108.000 Euro nicht die notwendigen Rückbau- und Abrissarbeiten in Höhe von 620.000 Euro rechtfertigen würden.

Zwangsversteigerung am Amtsgericht Hamm

Die Immobilie im Hammer Norden wird vor dem Amtsgericht Hamm zwangsversteigert, weil der aktuelle Eigentümer laut Amtsgericht seine Abgaben nicht gezahlt hat. Dementsprechend war für die Gutachter auch keine Besichtigung im Innenbereich möglich, was für weitere Überraschungen bei dem neuen Besitzer sorgen könnte. Der neue Eigentümer müsse sich darauf einstellen, dass der Bunker nicht ohne massive Sanierungsarbeiten oder sogar einen kompletten Rückbau nutzen kann, heißt es. Zu dem geringen Verkehrswert kommen für das geringste Gebot noch Gerichtskosten sowie die Kosten für das Gutachten, heißt es.

Verhandlung läuft am Freitag (21.02.) am Amtsgericht Hamm

Die Zwangsvollstreckung soll am Freitag (21.02.) um 11 Uhr im Sitzungssaal 231 des Amtsgerichts Hamm in der Borbergstraße 1 stattfinden. Die Immobilie wird dort mit versteigert. Bieter müssen sich mit einem gültigen Ausweis identifizieren. Außerdem solltet ihr eure Steuer-Identifikationsnummer mitbringen. Wer den Bunker am Ende ersteigert, muss sofort zehn Prozent des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung zahlen, so das Gericht. Im Versteigerungstermin wird das „geringste Gebot“ verkündet. Diesen Betrag müssen die Teilnehmenden mindestens bieten.