Anzeige
Bußgelder für verlängerte Ferien in Hamm
©
Teilen: mail

Bußgelder für verlängerte Ferien in Hamm

Mindestens 300 Euro pro Elternteil und Kind sind fällig, wenn die Herbstferien eigenmächtig verlängert werden.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.10.2021 05:01

Anzeige

Wer die Schulferien für sich eigenmächtig verlängert, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Wie das Schulamt in Hamm mitteilt, haben sich die Bezirksregierungen in NRW kurz vor dem Start der Herbstferien morgen auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Er gilt offiziell für sogenannte Schulpflichtverletzungen und gilt jetzt auch für Hammer Schüler und ihre Eltern.

Anzeige

300 Euro Bußgeld

Anzeige

Mindestens 300 Euro pro Elternteil und Kind sind jetzt fällig. Bisher waren es bei Fehlzeiten bis zu drei Tagen vor bzw. nach den Ferien jeweils 80 Euro pro Person. In den vergangenen vier Jahren hat es laut Stadt fast 170 Fälle von diesen Schulpflicht-Verletzungen gegeben, sprich: Eltern haben ihre Kinder vor oder nach den Ferien ohne triftigen Grund aus der Schule gelassen. Es seien über 280 Bußgeldverfahren eingeleitet worden, so die Stadt. Sie betont, Schülerinnen und Schüler unmittelbar vor und nach den Ferien nicht in die Schule gehen zu lassen sei nur dann straffrei, wenn das Kind nachweislich krank sei.

Anzeige
Anzeige
Anzeige