Corona - die Regelungen in Hamm
Veröffentlicht: Mittwoch, 21.12.2022 15:56
+++ In Hamm fällt die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden weg. +++

Corona-Hotline
Die Stadt hat eine Corona-Hotline für Fragen eingerichtet: 02381/176444. Die Hotline ist von montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr besetzt. Auch die Landesregierung hat jetzt eine eigene Corona-Hotline: Ihr erreicht sie unter 0211 9119 1001
Außerdem bietet die Landesregierung jetzt eine zentrale Informationsplattform für Bürgerinnen und Bürger an, um sich über aktuelle Entwicklungen rund um das Corona-Virus zu informieren. Für private Veranstaltungen gibt es eine neue Hotline. Unter der 177299 (Mi-Fr 8.30 bis 18 Uhr) werden Fragen beantwortet.
Die aktuellen Verordnungen des Landes NRW:
Seit dem 29. September gibt es für das Land NRW eine neue Corona-Schutzverordnung.
--> Hier geht es zum Download.
Seit dem 05. Mai gibt es für das Land NRW auch eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung.
--> Hier geht es zum Download.
Die aktuellen Regelungen in Hamm
- FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr sowie in Arztpraxen und bei Physiotherapeuten
- Quarantäneverordnung bleibt unverändert
- Bürgertests kosten jetzt teilweise drei Euro
- Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bleibt die Testpflicht weiterhin bestehen. Das gilt auch für nicht immunisierte Personen in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften sowie Strafvollzugsanstalten.
Keine Maske mehr in städtischen Gebäuden
Ab Dienstag, 27. Dezember, entfällt die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden. Das betrifft zunächst nur die Zentralbibliothek im Heinrich-von-Kleist-Forum und das Gustav-Lübcke-Museum, da die Gesamtverwaltung zwischen den Feiertagen geschlossen ist und erst am Montag, 2. Januar, wieder öffnet.
Bürgertests nicht mehr für alle kostenlos
Kostenlose Tests im Testcenter gibt es nur noch für wenige, viele müssen drei Euro oder mehr zahlen. In NRW wird das Angebot an kostenlosen "Bürgertests" gemäß der Vorgaben des Bundes eingeschränkt. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit. Zudem dürfen zunächst keine neuen Teststellen mehr im Land eröffnet werden. Ein Anrecht auf einen kostenlosen Test haben nach der Verordnung des Bundes nun noch Kinder unter fünf Jahren, Schwangere, Besucher von Krankenhäusern, Haushaltsangehörige von Infizierten und Menschen, die sich freitesten wollen.
Diese Gruppen können sich weiterhin kostenlos testen lassen:
- Kinder unter fünf Jahren
- Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können
- Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
- Personen, die zum Zeitpunkt des Tests an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen
- Personen, die sich aus der Corona-Quarantäne freitesten wollen
- Besucher, Bewohner und Patienten in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
- pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von Infizierten
Infizierte Beschäftige in vulnerablen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen)
- Die allgemeinen Regelungen finden auch hier Anwendung.
- Es gilt zudem ein Tätigkeitsverbot.
- Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit muss der oder die Beschäftigte mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
- Dem Arbeitgeber ist der Nachweis einer negativen Testung (Coronaschnelltest, PCR-Test oder der PCR Test mit Ct-Wert über 30) vorzulegen.
- Eine Anordnung der Behörde ist weder für den Beginn noch für die Beendigung des Tätigkeitsverbots erforderlich.
Besucherregelung für Krankenhäuser
Laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW werden ab dem 23. Dezember 2022 die Besucherregeln für Pflegeheime und Krankenhäuser gelockert, sodass keine zertifizierten Testnachweise mehr nötig sind. Besucherinnen und Besucher von stationären Patienten benötigen nur noch einen maximal 24 Stunden alten Selbsttest mit negativem Ergebnis. Am Empfang der Krankenhäuser kann nach diesem gefragt werden. Eine mündliche Versicherung ist ausreichend. Laut aktueller gesetzlicher Regelung ist das kontinuierliche Tragen einer FFP2-Maske im Krankenhaus weiterhin verpflichtend. Weiterhin dürfen Patienten und Patientinnen der Hammer Krankenhäuser gleichzeitig zwei Besucher in der Zeit von 14 bis 20 Uhr empfangen. Gesonderte Regelungen gelten weiterhin für bestimmte Bereiche, beispielsweise für die Haematologie/Onkologie. Im Hinblick auf mögliche Coronainfektionen, die aktuelle Influenza-Welle und andere Viruserkrankungen sind die geltenden Hygienemaßnahmen in allen drei Hammer Akutkrankenhäusern einzuhalten. Nur so können wir uns alle weiterhin gut schützen! Die aktuellen Besucherregelungen sind auf den Internetseiten der Kliniken zu finden.
Post-COVID-Sprechstunde
Zwei Lungenfachärzte und die Barbara-Klinik bieten eine Versorgung von Post-Covid-Patienten an. Zu deren Beschwerden zählen Müdigkeit, Kurzatmigkeit, Husten, Geruchs-/Geschmacksstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen und eine allgemein verminderte Leistungsfähigkeit: „man ist nicht mehr so fit“. Wenn die Beschwerden mehr als vier Monate nach der Infektion andauern, kann ihnen möglicherweise das Lungenzentrum an der Bahnhofstraße in Hamm weiterhelfen. Für weitere Untersuchungen werden die Patienten zum Pneumologen Dr. Unnewehr an die Barbaraklinik überwiesen.
Hier könnt Ihr Euch für die Post-COVID-Sprechstunde anmelden:
Lungenarztpraxis Hamm, Bahnhofstr. 4, 59065 Hamm
Tel: 02381 25015, Fax: 02381 26297
Mail: info@lungenarzt-hamm.de