Corona-Öffnungsschritte - Das haben Bund und Länder beschlossen

Ab dem 20. März soll nach dem Willen von Bund und Ländern ein Großteil der Corona-Beschränkungen entfallen. Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz. Schutzmaßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten sollten aber erhalten bleiben.

© Bundesregierung/Denzel

Bundeskanzler Olaf Scholz hat weitreichende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie angekündigt. "Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten", sagte Scholz. Er sprach von einem "ganz besonderen Tag" in der Pandemie. Deutschland sei im Vergleich zu Nachbarländern besser durch die Omikron-Welle gekommen. Der Scheitelpunkt sei mittlerweile wohl erreicht.

Mit den Maßnahmen von Bund und Ländern sei erreicht worden, dass Gesundheit und Leben geschützt worden seien und ein Lockdown verhindert werden konnte. Die Pandemie sei aber noch nicht vorbei, sagte der Kanzler. Man dürfe bei allem Optimismus nicht unvorsichtig werden.

Das sind die Beschlüsse im Überblick

  • Maskenpflicht bleibt
  • Keine Kontaktbeschränkungen mehr Geimpfte und Genesene (für Ungeimpfte bleiben die Regeln zunächst bis zum 19. März bestehen)

Ab 4. März:

  • 3G in der Gastronomie
  • Zugangskontrollen im Einzelhandel fallen weg
  • Klubs und Diskotheken dürfen mit 2G Plus öffnen
  • Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen (In Innenräumen 60 Prozent Auslastung (maximal 6000 Personen), im Freien eine Auslastung von bis zu 75 Prozent (maximal 25.000 Personen))

Ab 20. März:

  •  Alle "tiefgreifenden Schutzmaßnahmen" sollen entfallen, sofern die Lage in den Krankenhäusern das erlaubt
  • Homeoffice-Pflicht soll enden

Impfpflicht soll nach dem Willen von Olaf Scholz weiter kommen

Bundeskanzler Scholz hält am Ziel einer verpflichtenden Corona-Impfung fest. Das betonte er nach den Bund-Länder-Beratungen. Trotz der für den Frühling vorgesehenen Lockerungen dürfe nicht vergessen werden, dass es auch wieder einen Herbst und einen Winter geben werde, mahnte Scholz. Deshalb bleibe es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten. "Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird." Zuletzt war der Gesetzgebungsprozess im Bundestag ins Stocken geraten.

Alle von der Bund-Länder-Runde beschlossenen Maßnahmen müssen zunächst vom Land NRW in die Coronaschutzverordnung aufgenommen werden. Das steht noch aus.

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