Corona-Quarantäne
Veröffentlicht: Freitag, 06.03.2020 11:12
Entschädigung für Verdienstausfall.

Hammer Unternehmen, die ihre Mitarbeiter wegen Corona-Verdachts unter Quarantäne stellen müssen, können Entschädigung beantragen. Zuständig in Westfalen ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Das bedeutet auch, dass ein Verdienstausfall abgefedert wird.
Verordnet das Gesundheitsamt, dass Menschen für zwei Wochen zu Hause bleiben müssen, dann werden Arbeitnehmer, aber auch Selbständige entschädigt. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetzt, so der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Gezahlt wird, wenn die Quarantäne von der offiziell zuständigen Behörde angeordnet wurde.
Selbständige können direkt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe einen entsprechenden Antrag stellen.