Corona-Tests in Hamm ab heute zum Teil kostenpflichtig
Veröffentlicht: Donnerstag, 30.06.2022 14:24
Überraschend hat das Land schon heute die Abstriche in Corona-Testzentren kostenpflichtig gemacht. Doch es gibt Ausnahmen.

Die Corona-Bürgertests kosten ab sofort für die meisten Geld. Komplett kostenlos sind sie für Risikogruppen. Zum Beispiel Angehörige und Besucher von Pflegebedürftigen, Schwangere und Kinder unter fünf. Die Testzentren stellt das vor Herausforderungen.
Testzentrum bei Höffner schließt
Hendrik Wilms Schulze Kump schließt sein Testzentrum bei Möbel Höffner morgen - das habe allerdings nichts mit der neuen Lage zu tun, man werde wie im letzten Jahr eine Sommerpause machen.
Infizierte und Haushaltsangehörige frei
Laut der neuen Verordnung können Menschen mit Symptomen beim Arzt einen kostenlosen Test bekommen. Sie können sich ebenfalls kostenlos freitesten lassen, wenn sie einen negativen Test brauchen. Auch Haushaltsangehörige von Infizierten müssen für den Tests nichts zahlen.
Für wen ist der Test kostenlos?
Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Wie funktioniert der Nachweis?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden. Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
Wer muss die 3 Euro zahlen?
Laut Bundesregierung müssen folgende Personen ab sofort drei Euro pro "Bürgertest" zahlen:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben ("rote Kachel").
- Personen, die keinen konkreten Anlass für die Testung haben
Krankenhäuser stellen Bescheinigung aus
In den Krankenhäusern in Hamm ist weiter die Vorlage eines aktuellen negativen Tests verpflichtend, um einen Patienten zu besuchen. Die Kliniken stellen auf Anfrage kostenlose Bescheinigungen aus, die den Abstrich im Testzentrum von der Gebühr befreien. Diese müssen allerdings vorher dort abgeholt werden, bevor es zum Test geht. "Den Kliniken ist bewusst, dass dies ein deutlicher Zusatzaufwand für die Besucher der Patienten bedeutet. Wir hoffen sehr, dass die Landesregierung kurzfristig ein praktikableres Verfahren zu Lösung dieses Problems vorlegen wird," so eine Sprecherin der Barbara Klinik.