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Fachkraft für Palliativpflege am Medikamentenschrank
© Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Ohne vertragliche Regelung sind Überstunden nur bei unvorhersehbaren betrieblichen Notlagen erlaubt, etwa bei plötzlichem Personalausfall.
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Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Überstunden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wann Beschäftigte ablehnen dürfen und welche Rolle der Betriebsrat spielt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 01.07.2026 02:13

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Arbeitsrecht

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Bremen (dpa/tmn) - Arbeitgeber dürfen nicht einfach nach Belieben Überstunden anordnen. Darauf weist Ingo Kleinhenz von der Arbeitnehmerkammer Bremen hin. 

Arbeitgeber brauchen zum Anweisen von Überstunden eine Regelung im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Gibt es diese nicht, dürfen sie Überstunden nur bei unvorhersehbaren betrieblichen Notlagen anordnen - etwa wenn mehrere Beschäftigte gleichzeitig ausfallen und ein Auftrag sonst nicht rechtzeitig fertig wird. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser zustimmen, betont der Jurist.

Zudem setzt das Arbeitszeitgesetz Grenzen: Mehr als zehn Arbeitsstunden täglich sind verboten, und zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Überstunden, die diese Vorgaben verletzen, können Beschäftigte ablehnen.

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© dpa-infocom, dpa:260701-930-313331/1
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