Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk in Hamm startet
Veröffentlicht: Donnerstag, 29.12.2022 05:36
Bis Silvester können wir in Hamm ab sofort Raketen und andere Feuerwerkskörper kaufen. Zum ersten Mal seit Ausbruch der Pandemie gibt es kein Versammlungsverbot mehr.
An Silvester darf wieder geböllert werden. Es ist das erste Silvester nach Ausbruch der Corona-Pandemie, an dem ohne Versammlungs- und Verkaufsverbot von Feuerwerk gefeiert werden kann. Der Verkauf im Handel startet heute, am 29. Dezember, und geht bis zum 31. Dezember. In Hamm sind viele Einzelhändler wie Rewe und Edeka und die Discounter dabei.
Thomas Schäfer vom Handelsverband Westfalen-Münsterland in Dortmund glaubt allerdings, dass die Verkauszahlen sich nicht groß zu den Jahren vor 2020 unterscheiden werden. Trotz zweijähriger Zwangpause.
Kritik von der Deutschen Umwelthilfe
Das Böllern an Silvester wird aber auch stark kritisiert. Die Deutsche Umwelthilfe sieht darin ein enormes Risiko für Tiere, viel Müll auf den Straßen, sowie eine hohe Feinstaubbelastung. Das bestätigte auch das Umweltbundesamt. Gefahr besteht aber auch für den Mensch, da es jedes Jahr an Silvester zu vielen Verletzungen kommt.
Einige Städte richten sogenannte Böllerverbotszonen ein, zb. Köln, Düsseldorf, Bielefeld und Dortmund. In Hamm wird es solche Zonen nicht geben, sagte uns die Stadt.
Auf die Zulassung achten
Im Umgang mit den Feuerwerkskörpern weist die Bezirksregeriung Arnsberg aber darauf hin, auf die Zulassung zu achten. „Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg!“, heißt es wörtlich in der Mitteilung. Die wichtigsten Merkmale sind das CE-Zeichen und die Registriernummer.
Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg überprüfen, ob die Feuerwerkskörper im Handel richtig gelagert und die Vorschriften beim Weiterverkauf eingehalten werden. Dabei werden zum Beispiel die zugelassene Höchstlagermenge sowie Fluchtwege und Notausgänge geprüft. Diese dürfen nicht zugestellt sein, damit das Gebäude bei Gefahr schnellstmöglich verlassen werden kann. Abgebrannt werden dürfen die Böller aber nur am 31. Dezember und 1. Januar, auch wenn sie ab heute verkauft werden.