
Eilantrag gegen Demo-Route in Hamm ohne Erfolg
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die geänderte Route für eine Demonstration in Hamm bestätigt. Der Eilantrag des Veranstalters gegen die Vorgaben der Polizei hatte keinen Erfolg.
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.05.2026 17:21
Demo in Hamm am 30. Mai
Die Demonstration „Zukunft statt Gas - Energiewende verteidigen“ ist für den 30. Mai 2026 geplant. Nach Angaben des Gerichts durfte die Versammlungsbehörde die Route ändern. Der Demonstrationszug sollte ursprünglich vor dem Werktor des Gersteinwerks starten.
Route startet nicht am Werktor
Stattdessen soll die Demonstration nach Vorgabe der Behörde an der Kreuzung Am Lausbach und Hammer Straße beginnen. Von dort soll sie über die Wittekindstraße, die Strackstraße und einen Fußweg zur Rollsport-Trainingsstrecke Radbod führen. Der weitere Aufzugweg bleibt laut Gericht unverändert.
Verwaltungsgericht sieht Gefahrenprognose als tragfähig
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hält die Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde für nachvollziehbar. In dem Beschluss verweist das Gericht auf öffentliche Aufrufe zu Massenaktionen und Störungen gegen das Kraftwerk. Dazu zählt es auch Aufrufe der Organisation „Ende Gelände“ über soziale Medien sowie geteilte Aufrufe weiterer Gruppen im europäischen Ausland.
Auflagen und weiterer Rechtsweg
Der Eilantrag hatte auch gegen Größenbeschränkungen für Transparente und Banner sowie gegen Vorgaben für Fahnen- und Transparentstangen keinen Erfolg. Auch diese Auflagen hält das Gericht für rechtmäßig und verhältnismäßig. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.