Einfamilienhäuser in Hamm für Wärmepumpencheck gesucht

Wann lohnt sich eine Wärmepumpe: diese Frage will das das Projekt "Werkbank Sektorenkopplung" beantworten und braucht die Mithilfe von Familien in Hamm.

© Thorsten Hübner / Stadt Hamm

Check über drei Monate in Hamm

Eignet sich mein Gebäude überhaupt für eine Wärmepumpe? Wird unser Haus auch an sehr kalten Wintertagen noch ausreichend warm? Ist eine teure Wärmepumpe eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen viele Hauseigentümer und -eigentümerinnen auch in Hamm. Forschende der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL) suchen jetzt Eigentümer, die sich genau diese Frage stellen und wollen ihnen mit Hilfe von Messungen helfen, Antworten zu finden. Interessierte können sich ab sofort für den „WärmepumpenCheck“ melden.

Start in Hamm mit dem Beginn der Heizperiode

Der „WärmepumpenCheck“ ist eine Aktion des neu gegründeten Instituts für Sektorenkopplung in der Energiewende (IfSK) der HSHL. Gesucht werden Familien, die grundsätzliches Interesse an einer Umstellung ihrer bislang fossil beheizten Heizkessel auf eine Wärmepumpe haben und die bereit sind, über einen Zeitraum von etwa drei Monaten als Versuchshaushalt an einer Feldmessung teilzunehmen. „Wir möchten in Einfamilienhäusern den Einsatz von Wärmepumpen simulieren. Dazu führen wir in der gerade beginnenden Heizperiode unter anderem kontinuierliche Messungen an Heizungsvor- und -rücklauf durch“, beschreibt Projektkoordinator Rüdiger Brechler das Vorhaben. „Nach Ende der Messungen erhalten alle teilnehmenden Haushalte eine Auswertung ihrer Daten, zusammen mit einer fundierten Einschätzung über die mögliche Eignung ihrer Gebäude für den Einsatz einer Wärmepumpe.“

Teilnahmebedingungen für den Wärmepumpen-Check in Hamm

Interessierte Hauseigentümer*innen können sich ab dem 11. Oktober 2024 über die Website informieren und sich um eine Teilnahme bewerben. Kosten fallen für die Teilnahme an der Aktion nicht an. Wichtig ist allerdings, dass ein Internetanschluss verfügbar ist, der zur Datenübermittlung genutzt werden kann. Das Einfamilienhaus sollte zwischen 1984 und 2007 erbaut worden sein.

„Heizungsgesetz“ fordert klimafreundliche Alternativen beim Heizen

Die in den Medien als „Heizungsgesetz“ bekannt gewordenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist zu Jahresbeginn 2024 in Kraft getreten. Seitdem dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungssysteme eingebaut werden, die im Jahresdurchschnitt mindestens 65 Prozent Erneuerbare-Energien-Anteil aufweisen. Im Gebäudebestand dürfen bestehende öl- oder gasbefeuerte Wärmeerzeuger weiterhin betrieben werden. Spätestens dann, wenn diese nicht mehr repariert werden können und die Kommunen ihre Wärmeplanungen veröffentlicht haben, müssen auch in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden klimafreundliche Alternativen eingesetzt werden. Als eine der am Markt verfügbaren technischen Lösungen für klimafreundliches Heizen gelten Wärmepumpen.