Anzeige
Erstattung der Attestgebühren
© Pixabay
Bild einer Impfung
Teilen: mail

Erstattung der Attestgebühren

Wer Anspruch auf Sozialleistungen hat, kann sich die Attestgebühren bei einer Masernimpfung zur EInschulung zurückholen.

Veröffentlicht: Montag, 13.07.2020 07:19

Anzeige

Für die Einschulung muss auch in Hamm eine Masernimpfung nachgewiesen werden. Wer Anspruch auf Sozialleistungen hat, der kann sich die Attestgebühren dafür zurückholen. Darauf weist die Stadt hin. Die Rechnung vom Hausarzt und eine Kopie vom Attest müsse an das Kommunale Jobcenter oder das Sozialamt geschickt werden.

Die Dokumente könnten aber auch einfach in den Hausbriefkasten geworfen werden, heißt es von der Stadt. Ein extra Antrag sei nicht nötig, die Kosten für das Attest würden zeitnah auf das Konto des Leistungsempfängers erstattet.

Anzeige
Anzeige
Anzeige