Erstes Verfahren um möglichen Wahlbetrug bei der OB-Wahl in Hamm

Amtsgericht Hamm verurteilt 19-Jährigen zu Geldstrafe, weil er für eine Mitschülerin wählt.

Amtsgericht Hamm
© Radio Lippewelle Hamm

Angeklagt war ein jetzt 19-Jähriger. Er soll Stimmen für die Wählergruppe Pro Hamm erschlichen haben. Das Verfahren war nicht öffentlich, weil er zur Tatzeit selbst noch minderjährig war. In einem Fall hatte der junge Mann einer Mitschülerin am Märkischen Gymnasium über die Schulter geschaut, als sie die Briefwahlunterlagen ausfüllte. Das ist für das Gericht nicht strafbar. In einem anderen Fall hatte der junge Mann auf Briefwahlunterlagen einer Mitschülerin selbst Pro Hamm angekreuzt, die Eidesstattliche Versicherung hatte die Mitschülerin dann aber selbst unterschrieben. Er habe nur helfen wollen und nicht gewusst, dass er sich damit strafbar macht. Der 19-Jährige wurde jetzt zu einer Geldbuße in Höhe von 50 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eröffnung eines Verfahrens gegen Gürle ist noch in der Schwebe

Auf Nachfragen erklärte der 19-Jährige, er sei dazu nicht von Cevdet Gürle dazu angestiftet worden, er kenne Gürle auch gar nicht. Der Ratsherr Gürle war damals Oberbürgermeister-Kandidat für die Wählergruppe Pro Hamm. Die Staatsanwaltschaft hat auch Anklage gegen Gürle erhoben, weil er hinter der Manipulation in mehreren Fällen stecken soll, ob das Gericht ein Verfahren eröffnet, ist aber noch offen.

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