Ex-Amtsleiter in Hamm darf Dienstgeschäfte nicht führen
Veröffentlicht: Montag, 11.10.2021 16:06
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat entschieden, dass bei einem so schwerwiegenden Verdacht Konsequenzen gezogen werden müssen.

Der ehemalige Leiter des Amtes für soziale Integration, Wolfgang Müller, darf seine Dienstgeschäfte weiterhin nicht führen. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden. Müller hatte die Klage eingereicht. Im Juni hatte der Hammer Oberbürgermeister Marc Herter die Entscheidung getroffen und ihm auch Hausverbot erteilt.
Das Gericht begründet
Das Gericht schreibt zur Begründung unter anderem: Das Ansehen der Stadt Hamm und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des öffentlichen Dienstes würden erschüttert, wenn bei einem so schwerwiegenden Verdacht nicht sofort Konsequenzen gezogen würden. Müller wird vorgeworfen, über Jahre hinweg Spendengelder vom Roten Kreuz in Hamm bar ausgezahlt bekommen zu haben.
Was damit passierte, ist weiter unklar. Außerdem soll er verantwortlich sein für dubios verwendete Fördergelder in einem Integrationsprojekt für zugewanderte Bulgaren. Der WA hatte die Vorfälle aufgedeckt. Das Gericht in Arnsberg sagt: überwiegende Nachteile entstehen dem Beamten erstmal nicht, weil er weiter bezahlt wird. Ohnehin laufe das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs und Untreue weiter.