Finanzielle Entlastung für Eltern

Wer ein Kind unter zwölf Jahren hat oder wessen Teenager behindert und auf Hilfe angewiesen ist, der kann sich jetzt von seinem Arbeitgeber eine Entschädigung für den Verdienstausfall auszahlen lassen.

Hammer Eltern können sich auf eine Entlastung freuen, wenn sie wegen ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen und deswegen einen Verdienstausfall haben. Das Land hat im Infektionsschutzgesetz nachgebessert. Wer ein Kind unter zwölf Jahren hat oder wessen Teenager behindert und auf Hilfe angewiesen ist, der kann sich jetzt von seinem Arbeitgeber eine Entschädigung für den Verdienstausfall auszahlen lassen. Voraussetzung ist, dass es keine andere mögliche Betreuung für das Kind gibt, als zu Hause zu bleiben.

Berufstätige und selbstständige Eltern bekommen bis zu 67 Prozent des Nettoeinkommens ausgezahlt, maximal aber 2016 Euro. Kein Geld gibt es, wenn die Eltern Kurzarbeitergeld beziehen oder freigestellt weiter bezahlt werden. Arbeitgeber können sich das Geld über den LWL zurückholen, heißt es.

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