
Finanzierungen geklärt
Gerade Soloselbstständige und Gastronomen haben im aktuellen Lockdown das Nachsehen. Jetzt klären sich für sie aber zumindest einige wichtige Finanzierungs-Fragen. Ein entsprechendes Papier liegt dem "Spiegel" vor.
Veröffentlicht: Donnerstag, 05.11.2020 15:06
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf Ersatz ihrer Einnahmen haben demnach alle, die wegen der geltenden Beschlüsse im November den Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Dazu zählen diesmal zum Beispiel auch Soloselbstständige, nachdem sie bisher nur Fixkosten geltend machen konnten.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Grundsätzlich betragen die Zuschüsse 75 Prozent des Umsatzes im November 2019. Einnahmen aus dem Verkauf mit Take-Away-Essen während des aktuellen Shutdowns werden nicht auf die Hilfen angerechnet.
Wie können Betroffene Anträge stellen?
Anträge können Unternehmer wie zuvor mithilfe ihrer Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer online stellen (auf der Überbrückungshilfen-Plattform), Soloselbstständige dürfen die Hilfen bis zu einer Summe von 5.000 Euro direkt beantragen.