Firmen in Hamm grübeln über Arbeitszeiterfassung

Unternehmen auch bei uns hier in Hamm müssen jetzt präzise die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten dokumentieren.

Ein Wecker und ein Notizblock mit der Aufschrift "Time to Work"
© Marco Verch/CCNull

Das Problem dabei ist: Es gibt bundesweit noch keine klare gesetzliche Regelung. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird erst im Laufe des ersten Quartals 2023 erwartet. Von der Kreishandwerkschaft Hellweg-Lippe hieß es auf unsere Anfrage: Ohne eine gesetzliche Vorlage könne man noch keine Empfehlungen etwa zu einem digitalen Erfassungssystem aussprechen. Auch viele Detailfragen seien noch offen, wie man etwa mit Beschäftigten von kleinen Betrieben umgehen soll, wenn die nicht von Werkstatt oder Lager, sondern direkt von zu Hause zum Kunden in die Arbeit starten. Man erwarte nun praktikable Vorgaben, die aber nicht ohne Übergangsfrist auskommen werden. Auch für die IHK sind noch viele Fragen unbeantwortet, etwa wie es mit flexiblen Arbeitszeitmodellen aussiehte. Der Koalitionsvertrag sieht vor, solche Modelle sicherzustellen. Es gebe auch keine Hinweis, dass nur elektronische Zeiterfassung zulässig ist. Auch analoge Lösungen wären also möglich.

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