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Flüchtlingshilfe Hamm schreibt an GdP-Chef
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Flüchtlingshilfe Hamm schreibt an GdP-Chef

Die Flüchtlingshilfe Hamm appelliert an die Gewerkschaft der Polizei, gegen rechtswidrige ministerielle Weisungen zur Zurückweisung von Flüchtlingen vorzugehen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 11.06.2025 13:03

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Offener Brief: Kritik an Zurückweisungen von Flüchtlingen

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Die Flüchtlingshilfe Hamm hat sich in einem offenen Brief an die Gewerkschaft der Polizei gewandt. Rechtsanwalt Dr. Michael von Glahn, Mitglied des Vorstands der Flüchtlingshilfe, fordert den GdP-Vorsitzenden Andreas Roßkopf auf, die Bundespolizei zu ermutigen, gegen ministerielle Weisungen zur Zurückweisung von Flüchtlingen Einspruch zu erheben. Hintergrund ist die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Zurückweisung von Asylsuchenden ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens für rechtswidrig erklärt hat.

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Verantwortung der Beamten

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Von Glahn betont, dass Beamte Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich beim Vorgesetzten geltend machen müssen. Er warnt davor, dass einzelne Polizeibeamte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten, obwohl sie lediglich ministerielle Weisungen befolgen. „Es sind inzwischen Vorlagen für Strafanzeigen gegen Beamte der Bundespolizei und für Dienstaufsichtsbeschwerden im Umlauf“, schreibt von Glahn.

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Gerichtsurteil bestätigt Rechtsbruch

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Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass Asylsuchende nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens abgewiesen werden dürfen. Der Fall dreier somalischer Geflüchteter, die am 9. Mai 2025 am Bahnhof Frankfurt (Oder) zurückgewiesen wurden, führte zu dieser Eilentscheidung. Das Gericht stellte klar, dass die Bundesrepublik verpflichtet sei, das Dublin-Verfahren vollständig durchzuführen, und wies die Argumentation der Bundespolizei zurück, die sich auf die Einreise aus einem sicheren Drittstaat berief. Von Glahn kritisiert in seinem Brief scharf die Neuregelung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und betont, dass „alle ernsthaften Juristen“ bereits im Vorfeld die Rechtswidrigkeit der Zurückweisungen prognostiziert hätten.

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