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Freispruch im Vergewaltigungsprozess
© Tim Reckmann | FotoDB
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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

Der beschuldigte 41-Jährige Hammer muss lediglich wegen der Körperverletzung eine Geldstrafe zahlen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 08.08.2019 08:17

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Der Fall um Körperverletzung und eine angebliche Vergewaltigung hat vor dem Hammer Amtsgericht eine Wendung genommen. Der beschuldigte 41-jährige Hammer wurde wegen der Vergewaltigung freigesprochen. Wegen der Körperverletzung muss er eine Geldstrafe zahlen.

Die Ex-Freundin des Mannes hatte bei der Polizei gesagt, dass er ihr zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen hätte. An einem anderen Tag hätte er ihr im Schlaf die Hose und den Slip bis auf die Knie heruntergezogen und sie dann vergewaltigt. Vor Gericht nahm sie von dieser Aussage Abstand und sprach stattdessen nur von einem Versuch. Außerdem fielen auch Widersprüche mit ihrer Aussage von damals auf. Deshalb konnte der Hammer laut Gericht auch nicht wegen sexueller Nötigung verurteilt werden. Der Angeklagte selbst schwieg zu den Vorwürfen.

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