
Ganztag in Hamm: Für viele Familien Alltag
Immer mehr Grundschulkinder in Hamm nutzen die Ganztagsbetreuung an ihrer Schule. Im vergangenen Schuljahr lag der Anteil bei 57,6 Prozent und damit auf dem Niveau des NRW-Durchschnitts.
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Mehr Kinder in Hamm im Ganztag
Immer mehr Familien in Hamm setzen bei ihren Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung. Nach aktuellen Zahlen der Landesstatistiker haben im Schuljahr 2025/26 insgesamt 7.195 Grundschülerinnen und Grundschüler in Hamm ein Ganztagsangebot genutzt. Das entspricht 57,6 Prozent aller Grundschulkinder in der Stadt. Landesweit lag der Anteil damit ebenfalls bei mehr als der Hälfte. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre ist die Ganztagsquote in NRW nach Angaben von IT.NRW um fast 14 Prozentpunkte gestiegen.
Offener Ganztag prägt den Schulalltag in Hamm
Der Ganztag findet fast vollständig im offenen Modell statt. NRW-weit besuchen laut Landesstatistik gut 99 Prozent der Kinder im Ganztag ein Angebot des offenen und nicht des gebundenen Ganztags. Beim offenen Ganztag bleiben die Kinder nach dem Unterricht zum Beispiel für Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Sport oder weitere Angebote an der Schule. Die Anmeldung gilt in der Regel für ein ganzes Schuljahr und verpflichtet meist zur regelmäßigen Teilnahme. Nur 3.615 Kinder in ganz NRW waren im Schuljahr 2025/26 im gebundenen Ganztagsbetrieb.
NRW-Vergleich: Hamm liegt im Mittelfeld
Im landesweiten Vergleich gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Städten und Kreisen. Den höchsten Anteil an Grundschulkindern im Ganztag gab es im Schuljahr 2025/26 in Köln mit 86,5 Prozent, gefolgt von Leverkusen mit 83,8 Prozent und Oberhausen mit 80,3 Prozent. Am niedrigsten lag der Anteil im Kreis Olpe. Hamm kommt mit 57,6 Prozent auf einen Wert, der ziemlich genau im Landesdurchschnitt liegt.
OGS gesetzlich garantiert, Finanzierung umstritten
In Hamm gibt’s die OGS inzwischen an allen Grundschulen. Ab diesem neuen Schuljahr gibt es für die Erstklässler erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Und dieser Anteil dürfte künftig noch wichtiger werden: Der Rechtsanspruch gilt jetzt zunächst für die Erstklässler, im nächsten Schuljahr kommt der zweite Jahrgang dazu. Ab 2029/30 sollen dann alle Grundschulkinder einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Die Finanzierung des Ganztags ist zwischen Kommunen und dem Land noch umstritten – Hamm gehört zu den Städten, die deswegen geklagt haben. Das Verfahren ist aktuell aber festgefahren. Eine finale Entscheidung für oder gegen die Einreichung einer direkten Verfassungsklage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW in Münster wird aktuell abgestimmt und wird im Herbst oder Winter offiziell erwartet.