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Ganztagsbetreuung in Hamm: Stadt zieht vor Gericht
© Thorsten Hübner / Stadt Hamm
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Ganztagsbetreuung in Hamm: Stadt zieht vor Gericht

Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird Pflicht - doch die Finanzierung ist umstritten. Hamm zieht deshalb gemeinsam mit anderen Städten vor Gericht. Die Stadt verspricht: Für Familien sollen keine Plätze verloren gehen.

Veröffentlicht: Dienstag, 16.12.2025 05:11

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Rechtsanspruch rückt näher

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Die Stadt Hamm stellt sich auf den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ein. Schon ab dem nächsten Schuljahr sollen alle Erstklässlerinnen und Erstklässler, deren Eltern das möchten, auch nach dem Unterricht betreut werden. Bundesweit greift der Anspruch ab Sommer 2026, später dann für alle Grundschulkinder. Oberbürgermeister Marc Herter betont, dass Hamm vorbereitet ist:

„Ja, wir werden das hinkriegen. Wir werden zum 1.8. für das erste Schuljahr dafür sorgen, dass alle Kinder, die das wollen, auch eine entsprechende Nachmittagsbetreuung, ein entsprechendes OGS-Angebot bekommen.“
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Hohe Kosten - offene Fragen zur Finanzierung

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Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist für Hamm, wie für viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen, mit erheblichen Kosten verbunden. Landesweit werden in den kommenden Jahren rund 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze benötigt. Aus Sicht der Städte ist bislang nicht eindeutig geregelt, wer diese Kosten tragen soll. Herter kritisiert, dass das Land den gesetzlichen Anspruch nicht klar auf die Kommunen übertragen habe – und damit auch keine verlässliche Finanzierung festgelegt sei:

„Wer die Musik bestellt oder in diesem Falle dann die über Nachmittagsbetreuung in den Grundschulen bestellt, der muss sie auch bezahlen.“
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Hamm klagt gemeinsam mit anderen Städten

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Weil Gespräche mit dem Land nach Darstellung der Kommunen bislang ohne Ergebnis geblieben sind, hat Hamm gemeinsam mit Düsseldorf und Krefeld eine Klage angekündigt. Andere Städte wie Aachen, Bochum, Bielefeld, Düren und Dormagen haben bereits Klagen eingereicht. Ziel ist es, gerichtlich klären zu lassen, ob das Land einen größeren Anteil der Kosten für den Ganztagsausbau übernehmen muss.

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Keine bestehenden OGS-Plätze in Hamm gefährdet

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Sorgen, dass durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung bestehende OGS-Plätze wegfallen könnten, weist der Oberbürgermeister für Hamm zurück. Kinder, die aktuell einen Platz in der offenen Ganztagsschule haben, sollen diesen auch behalten. Zwar räumt Herter ein, dass es in anderen Fällen schwierig werden könnte, etwa wenn der Betreuungsbedarf erst in höheren Klassen entsteht, für Hamm betont er jedoch:

„Für Hamm, wir machen uns auf dem Weg, familienfreundlichste Stadt Deutschlands zu werden. Für Hamm kann ich es ausschließen. Eltern und Kinder brauchen Verlässlichkeit. Dazu muss auch das Land seinen Beitrag leisten.“
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