
Geflügelpest in Putenmastbetrieb in Hamm ausgebrochen
In einem Putenmastbetrieb in Hamm wurde Geflügelpest nachgewiesen. Schutz- und Überwachungszonen werden eingerichtet.
Veröffentlicht: Sonntag, 28.12.2025 11:49
Tausende Tiere in Hamm bereits getötet
In einem Putenmastbetrieb in Hamm wurde der Verdacht auf Geflügelpest am Freitag, 26. Dezember 2025, amtlich festgestellt. Das hat das für Hamm zuständige Veterinäramt Unna heute offiziell gemacht. Rund 8.000 Puten sind demnach am Samstag bereits getötet worden und Schutz- und Überwachungszonen werden eingerichtet. Der Verdacht auf Geflügelpest wurde vom Chemischen Veterinär Untersuchungsamt (CVUA) Arnsberg am Samstag bestätigt und die Proben wurden zur weiteren Abklärung zum Referenzlabor (FLI) versendet. Um den betroffenen Betrieb wird nun mit einem Radius von 3,1 Kilometern eine Schutzzone und einem Radius von zehn Kilometern eine Überwachungszone eingerichtet. Sie werden per Amtsblatt am Montag, 29. Dezember, erlassen. Sie betreffen den Kreis Unna, das Stadtgebiet Hamm und den Kreis Soest.
In Überwachungszone Stallpflicht in Hamm
Im Amtsblatt des Kreises Unna werden auch die zwingend einzuhaltenden Regelungen veröffentlicht, die Geflügelhalter in der Schutz- und Überwachungszone einhalten müssen. Klar ist: Für alle Geflügelbestände oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten gilt dann die Stallpflicht. Wer Vögel hält, muss dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Tiere unter Angabe ihrer Nutzungsart melden. Das Veterinäramt muss auch unverzüglich informiert werden, wenn unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel vorkommen. Die Tiere seien dann schnellstmöglich auf Geflügelpest zu untersuchen, heißt es offiziell. Außerdem herrscht ein Transportverbot: Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand gebracht werden. Außerdem gelten für Betriebe in den Zonen besondere Hygieneanforderungen.
Erhöhte Wachsamkeit auch in Hamm gefordert
Die Veterinärbehörde des Kreises Unna appelliert an alle Geflügelhalter in Hamm, auch außerhalb der festgelegten Zonen Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen. Die Geflügelpest sei hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergingen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage.
In Deutschland sei bisher kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt geworden, es gelte aber, weiter wachsam zu sein.
„Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten den zuständigen Ordnungsämtern und außerhalb der Dienstzeit der Leitstelle des Kreises Unna und der Stadt Hamm unter Angabe des genauen Fundortes gemeldet werden. Bürger sollten kranke oder verendete Vögel sowie Wildtiere generell nicht anfassen.“ Dr. Tobias Kirschner, Veterinäramt Unna
Ansprechpartner ist das Veterinäramt Unna unter tiergesundheit@kreis-unna.de oder per Telefon (02303) 271539. Außerdem sind laut Amt alle Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden.Im Hammer Kurpark war im Oktober mehreren Menschen ein Kranich aufgefallen, der eindeutig krank war. Nach dem Tod es Tieres hatte sich Mitte November herausgestellt, dass er tatsächlich an Geflügelpest bzw. Vogelgrippe gelitten hatte. Die beiden Begriffe werden meist gleichbedeutend verwendet und bezeichnen die Erkrankung von Vögeln oder Geflügel mit dem Virus HPAIV H5N1.
Autorin: Ute Hien