Gutachten entlastet Angeklagten nicht
Veröffentlicht: Montag, 30.01.2023 16:45
Im Prozess um den Fund einer brennenden Frauenleiche in Sandbochum wird der Angeklagte von immer mehr Indizien belastet.

Ein Gutachten des Landeskriminalamts hat ergeben, dass die Kabelschlinge um den Hals der Leiche äußerlich zu Kabeln passt, die auf dem Grundstück des Dortmunders gefunden wurden. Der Angeklagte äußert sich weiter nicht zu den Vorwürfen.
Das grün ummantelte Kupferkabel am Hals der Leiche wies einen charakteristischen Aufdruck von Zahlen und Buchstaben auf. Denselben Aufdruck stellte das Landeskriminalamt auf den Kabeln des Angeklagten fest. Ein sicherer Beweis, dass die Kabel identisch seien, sei das natürlich nicht, hieß es im Prozess. Der Angeklagte werde aber eben auch nicht entlastet. Die Auswertung von Erdresten aus den Schuhen des 27-Jährigen führte dagegen zu keinem Ergebnis. Für einen Vergleich mit Bodenproben aus Sandbochum fanden die LKA-Gutachter nicht genug Probenmaterial.