Hätte die Bluttat an der HSHL verhindert werden können?

Im Prozess um die tödliche Messerattacke in der Hochschule Hamm-Lippstadt stand heute die Frage im Raum, ob der Angeklagte kurz vorher aus der psychiatrischen Klinik hätte entlassen werden dürfen.

© Tim Reckmann / Foto DB

Bis zum Tag vor der Bluttat im Juni war der Beschuldigte nach einem Suizidversuch in einer psychiatrischen Klinik behandelt worden. Der zuständige Arzt betonte vor Gericht aber, er habe keinerlei Anzeichen dafür gesehen, dass der 34-Jährige derart gefährlich sein könnte.

Er habe auch darüber Bescheid gewusst, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit unter Wahnvorstellungen gelitten hatte. Vor der Entlassung habe er ihn deshalb zweimal in seinem Klinikzimmer besucht. Der 34-Jährige habe da zwar in sich gekehrt, aber nicht akut psychotisch gewirkt, so der Arzt.

Arzt: Studierende "hat Glück gehabt"

Das Schwurgericht hat außerdem die behandelnden Ärzte der drei überlebenden Studierenden als Zeugen vernommen. Danach stand fest, dass vor allem eine junge Frau großes Glück hatte, den Messerangriff zu überleben. Die beiden anderen Personen wurden weniger schwer verletzt.

Nicht überlebt hat die Messerattacke eine 30-jährige Dozentin. Sie verstarb an ihren schweren Stichverletzungen.

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