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Hamm: ASH erinnert an Räumpflicht
© Radio Lippewelle Hamm
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Hamm: ASH erinnert an Räumpflicht

Wenn Schnee und Eis die Straßen in Hamm überziehen, sind nicht nur die ASH-Mitarbeiter gefragt. Auch alle Bürgerinnen und Bürger müssen ran – und das nicht nur freiwillig, sondern per Gesetz.

Veröffentlicht: Freitag, 09.01.2026 16:20

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Räumpflicht in Hamm: Das müssen Anlieger beachten

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Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) erinnert die Hammer Bürgerinnen und Bürger an ihre gesetzliche Räumpflicht. Sobald Schnee und Eis fallen, müssen Anlieger die Gehwege vor ihrem Haus von Schnee befreien und bei Glätte streuen. Dabei gilt eine Mindestbreite von einem Meter, damit Rollstühle, Kinderwagen und Fußgänger sicher passieren können. Gibt es keinen separaten Gehweg, bezieht sich die Räumpflicht auf den Bereich am Fahrbahnrand. Wer körperlich nicht in der Lage ist, den Winterdienst selbst zu übernehmen, muss eine Firma oder andere Personen damit beauftragen. Bei Verstößen gegen die Räumpflicht drohen im Schadensfall Ersatzforderungen gegen die Anlieger.

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Streumittel-Regeln: Sand statt Salz in Hamm

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Beim Streuen gibt der ASH klare Empfehlungen: Sand oder Splitt sind die Mittel der Wahl. Streusalz ist grundsätzlich verboten – außer an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder bei Eisregen. Auf Grünflächen und Baumscheiben darf überhaupt kein Salz verwendet werden, um die Vegetation zu schützen. Der geräumte Schnee gehört ausschließlich auf den Gehweg und darf nicht auf die Straße oder fremde Grundstücke geschoben werden. Besonders wichtig: Gullys und Abflüsse müssen freigehalten werden, damit das Schmelzwasser ordnungsgemäß ablaufen kann. Diese Regelungen gelten nicht nur aus Umweltschutzgründen, sondern auch um Schäden an der städtischen Infrastruktur zu vermeiden.

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ASH-Winterdienst: Straßen und Radwege in Hamm im Fokus

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Während die Bürger für die Gehwege zuständig sind, übernimmt der ASH den Winterdienst auf Straßen und Radwegen. Die städtischen Räumfahrzeuge arbeiten nach einem festen Prioritätensystem: Zuerst werden gefährliche Stellen und wichtige Verkehrswege geräumt und gestreut. Bei Fragen rund um den Winterdienst steht die ASH-Hotline unter der Telefonnummer 02381 17 82 82 zur Verfügung. Zusätzliche Informationen gibt es online unter www.hamm.de/ash. Die rechtzeitige Aufklärung über die Räumpflicht soll dazu beitragen, dass alle Hammer Verkehrswege auch bei winterlichen Bedingungen sicher begehbar und befahrbar bleiben.

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