
Hamm: Bewährungsstrafe im Fliesenlegerfall
Am Amtsgericht Hamm ist ein 50-Jähriger wegen Betrugs verurteilt worden. Das Verfahren richtete sich auch gegen seine Ehefrau, deren Verfahren gegen Auflage eingestellt wurde.
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.05.2026 13:25
Verfahren am Amtsgericht Hamm
Das Verfahren am Amtsgericht Hamm richtete sich gegen einen 50 Jahre alten, staatenlosen und in Hamm lebenden Mann sowie gegen seine 39 Jahre alte Ehefrau mit türkischer Staatsangehörigkeit. Nach Gerichtsangaben war der Mann bereits mehrfach verurteilt worden, die Ehefrau war zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Vorwürfe zu Firmen und Zahlungen
Dem Mann wurde vorgeworfen, trotz eines Gewerbeverbots in Firmen seiner Ehefrau im Fliesen- und Badbereich gearbeitet zu haben. Dabei ging es laut Anklage um die Zeit zwischen November 2022 und August 2023. . Der Mann soll Kunden umfangreiche Sanierungsvorhaben vorgetäuscht und sich dafür erhebliche Summen in bar im Voraus geben lassen haben. Die Arbeiten seien in den festgestellten Fällen nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden.
Urteil und Einstellung des Verfahrens
Insgesamt sollen fünf Verträge mit unterschiedlichen Geschädigten geschlossen worden sein. Dabei sei ein Schaden von rund 46.000 Euro entsanden. Dazu kamen laut Quelle fünf Fälle, in denen für Rechnungen der Firma ein Privatkonto der Ehefrau angegeben worden sein soll. Der dabei genannte Schaden lag bei 21.310 Euro. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Betrugs in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren gegen die Ehefrau wurde gegen die Auflage eingestellt, 1.000 Euro zu zahlen.