Hamm darf bei strengen Regeln für private Feiern bleiben

Die Landesregierung hat den Hammer Sonderweg bestätigt. Demnach dürfen sich auf privatem Grund maximal 25 Personen treffen.

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Erlaubt sind zum Beispiel 18. oder runde Geburtstage, standesamtliche Hochzeiten und Trauungen sowie Konfirmationen oder Kommunionen. Veranstalter müssen aber eine Kontaktliste führen. Zwar müssen die Feiern nicht angemeldet werden, wer sich aber mit mehr als 25 Gästen trifft, dem droht ein Bußgeld von 2500 Euro. Die Stadt rät allerdings trotzdem dazu, komplett auf Feiern und Gruppentreffen zu verzichten.

Die Landesregierung hatte keine Angaben zu Treffen im privaten Raum gemacht und damit die Tür für große Feiern zu Hause offen gelassen.