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Hamm: Demo vor Berufungsverhandlung zu Abtreibung
© Prof. Dr. Joachim Volz
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Hamm: Demo vor Berufungsverhandlung zu Abtreibung

Am 5. Februar verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamm über die Berufung des Gynäkologen Joachim Volz gegen das Abtreibungsverbot im Klinikum Lippstadt. Parallel findet auf dem Hammer Marktplatz eine Demonstration statt, nachdem bereits zum ersten Gerichtstermin rund 2000 Menschen gekommen waren.

Veröffentlicht: Donnerstag, 22.01.2026 15:22

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Hammer Gericht entscheidet über umstrittenes Abtreibungsverbot

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Das Landesarbeitsgericht Hamm steht vor einer wegweisenden Entscheidung: Am 5. Februar verhandelt die zweite Instanz über die Berufung des Gynäkologen Dr. Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt. Der Mediziner wendet sich gegen das vom katholischen Krankenhausträger verhängte Abtreibungsverbot. Das Arbeitsgericht Hamm hatte als erste Instanz im August das Verbot als arbeitsrechtlich zulässig eingestuft. Die Richter sahen den Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts berechtigt, dem Mediziner entsprechende Vorgaben zu machen. Die Entscheidung könnte bundesweite Auswirkungen auf die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen haben.

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Demonstration auf Hammer Marktplatz geplant

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Begleitend zur Gerichtsverhandlung haben Unterstützer für den 5. Februar um 10 Uhr eine Demonstration auf dem Hammer Marktplatz angekündigt. Das hohe öffentliche Interesse an dem Fall zeigte sich bereits beim ersten Gerichtstermin im August, als rund 2000 Menschen nach Hamm kamen. Die Veranstaltung unterstreicht die gesellschaftliche Brisanz des Themas und die Aufmerksamkeit, die der Rechtsstreit zwischen dem Gynäkologen und dem katholischen Klinikträger auf sich zieht. Die Demonstration soll friedlich verlaufen und die Meinungsfreiheit zu diesem kontroversen Thema zum Ausdruck bringen.

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Hamm: Demo vor Berufungsverhandlung zu Abtreibung
© Ruth Heinemann
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Lippstädter Klinikum im Fokus der Rechtsprechung

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Der Fall um das Klinikum Lippstadt hat über die Region hinaus Beachtung gefunden. Das katholische Krankenhaus hatte seinem Chefarzt Joachim Volz untersagt, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Dabei berief sich der Träger auf seine weltanschaulichen Grundsätze. Die erste Instanz des Arbeitsgerichts Hamm bewertete diese Vorgabe als rechtmäßige Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Mit der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht hofft der Gynäkologe nun auf eine andere rechtliche Bewertung. Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisend für ähnliche Konflikte zwischen medizinischen Fachkräften und Klinikträgern mit religiöser Ausrichtung werden.

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Grüne in Hamm begrüßen Demonstration

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Der Kreisverband Hamm von Bündnis 90/Die Grünen in Hamm unterstützt die geplante Demonstration am 5. Februar, die sich gegen das Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt richtet, heißt es in einer Mitteilung.

 „Wir stehen fest an der Seite von Menschen, die selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben entscheiden möchten. Jede Frau muss das Recht haben, diese Entscheidung in medizinisch sicheren Rahmenbedingungen zu treffen“, betonen Barbara Steinke und Nelli Soumaroro, Sprecher*innen des Kreisverbands Hamm.
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