
Hamm: Entscheidung über die A445
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Neubau der A445 zwischen Hamm und Werl endgültig abgewiesen. Damit darf der geplante Lückenschluss zwischen den Autobahnen 2 und 44 umgesetzt werden.
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A445 verbindet künftig die A2 und die A44
Der Weg für den neuen Autobahnabschnitt der A445 zwischen Hamm und Werl ist frei. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klagen einer Umweltvereinigung sowie einer Privatperson gegen den Bau abgewiesen. Die Kläger hatten sich seit dem Jahr 2021 gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg gewehrt und unter anderem Bedenken beim Umwelt-, Natur- und Lärmschutz geäußert. Das Gericht in Leipzig betonte bei seiner Entscheidung jedoch, dass keine Verstöße gegen das geltende Wasser-, Natur- oder Klimaschutzrecht vorliegen.
Für die Menschen vor Ort bedeutet das Urteil eine absehbare Verkehrsentlastung. Besonders der Werler Ortsteil Hilbeck soll spürbar vom bisherigen Durchgangsverkehr befreit werden. Autos und Lastwagen, die sich bislang über die Bundesstraße 63 durch den Ort quälen, sollen künftig direkt auf die neue Autobahn verlagert werden.
Strecke reicht von Hamm-Rhynern bis Werl-Nord
Die geplante Autobahn soll auf einer Gesamtlänge von rund acht Kilometern zweispurig ausgebaut werden. Sie führt künftig von der Anschlussstelle Hamm-Rhynern bis zum Knotenpunkt Werl-Nord. Für Pendler und den Schwerlastverkehr aus der Region bedeutet dieses Urteil eine direkte Verbindung zwischen den viel befahrenen Autobahnen 2 und 44. Gleichzeitig verfolgt das Infrastrukturprojekt das Ziel, die anliegenden Orte vom starken Durchgangsverkehr zu entlasten, der sich bisher über das regionale Straßennetz drängt.
Politik fordert schnelle Freigabe der Baugelder
Jetzt fordern die Politiker, dass aus dem Baurecht möglichst bald eine Baustelle wird. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Oliver Pöpsel aus dem Kreis Soest kündigte an, noch in dieser Woche beim Bundesverkehrsministerium eine Bestätigung für die Finanzierung des Projekts einzufordern. Parallel müsse sichergestellt werden, dass festgelegte Ausgleichsmaßnahmen sowie der Lärm- und Trinkwasserschutz verlässlich umgesetzt werden. Für das Projekt hatten Pöpsel, Werls Bürgermeister Torben Höbrink, Hamms Oberbürgermeister Marc Herter und Bundestagsabgeordneter Michael Thews in den vergangenen Monaten parteiübergreifend geworben.
„Diese Einigkeit brauchen wir jetzt auch für die nächsten Schritte, damit aus dem Baurecht möglichst bald eine Baustelle wird" - so Pöpsel.
Auch Werls Bügermeister Torben Höbrink bewertet das Urteil als wegweisend für die Stadt:
„Die positive Entscheidung zum Lückenschluss der A445 ist für Werl und insbesondere für Hilbeck von herausragender Bedeutung" -erklärt Höbrink.