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Eine Schülerin probiert ein Projekt auf dem Tablet aus.
© Radio Lippewelle Hamm
Eine Schülerin probiert ein Projekt auf dem Tablet aus.
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Hamm: keine direkten Folgen nach Tablet-Urteil

Ein neues Gerichtsurteil zur Beschaffung von Apple-Tablets hat für die Stadt Hamm vorerst keine Auswirkungen. Die Verwaltung nutzt bestehende Verträge, um in diesem Jahr 4.400 neue iPads zu bestellen

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Urteil fordert offizielle Ausschreibungen

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Kommunen den Kauf von Tablets unter Umständen offiziell ausschreiben müssen und Aufträge nicht freihändig an Hersteller wie Apple vergeben dürfen. Geklagt hatte Samsung gegen die Stadt Datteln. Auf Nachfrage erklärt die Stadt Hamm, dass sich daraus aktuell kein akuter Handlungsbedarf ergibt. Die Kommune beschafft ihre IT-Ausstattung, darunter auch Tablets, über den Dienstleister Citeq. Dieser hat die nötigen Rahmenverträge bereits im Vorfeld rechtskonform ausgeschrieben und abgeschlossen.

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Hamm bestellt IT-Ausstattung über Dienstleister

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Das bedeutet für Hamm, dass die benötigten Geräte für Schulen und Verwaltung einfach über diesen Vertrag abgerufen werden können. Laut Stadt läuft die aktuelle Vereinbarung noch bis Februar 2027 und kann danach noch dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Allein für das laufende Jahr plant die Kommune den Abruf von rund 4.400 neuen iPads, die durch den bestehenden Vertrag gesichert seien..

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Aktueller Rahmenvertrag läuft noch bis mindestens 2027

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Für zukünftige Anschaffungen nach Auslaufen der Verträge will die Stadtverwaltung die aktuelle Urteilsbegründung aus Düsseldorf dennoch genau prüfen. Die juristische Lage in der IT-Beschaffung ist komplex. Laut Angaben der Stadt gibt es in der Rechtssprechung auch anderslautende Entscheidungen, auf die sich Kommunen beziehen können - wie etwa einen Beschluss des Vergabesenats am Brandenburgischen Oberlandesgericht aus dem Jahr 2021.

Autor: Rainer Wilkes

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