
Hamm: Teilerfolg im Streit um Abtreibungsverbot
Der Streit zwischen Dr. Joachim Volz und dem katholischen Klinikträger in Lippstadt ging am Donnerstag (5.2.) vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in die nächste Instanz. Jetzt gibt es eine Entscheidung.
Veröffentlicht: Donnerstag, 05.02.2026 14:55
Kleiner Erfolg in Hamm für Arzt aus Lippstadt
Der Gynäkologe und Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz hat vor dem Landesarbeitsgericht Hamm einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Gericht entschied: Volz darf in seiner privaten Praxis in Bielefeld weiterhin medizinisch begründete Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine entsprechende Anweisung des katholischen Klinikträgers aus Lippstadt gilt dort nicht. Gleichzeitig stellte das Gericht aber klar: Im Krankenhaus des Klinikums Lippstadt darf Prof. Volz seit der Fusion keine Abtreibungen mehr vornehmen. Diese Vorgabe des katholischen Trägers ist nach Ansicht des Gerichts rechtmäßig. Damit bleibt das Abtreibungsverbot im Krankenhaus bestehen.
Abtreibungen laut Träger nur in Ausnahmen erlaubt
Der Streit begann nach der Fusion des Klinikums Lippstadt mit einem katholischen Krankenhausträger. Dieser untersagte Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich, mit nur wenigen Ausnahmen. Erlaubt sind sie nur, wenn das Leben der Mutter oder des ungeborenen Kindes akut in Gefahr ist. Prof. Volz klagte gegen diese Dienstanweisung. Er argumentierte, dass dadurch sein ärztliches Urteil, der Wille der Patientinnen und auch die geltende Rechtslage missachtet würden. Außerdem dürften Ärzte nicht aus religiösen oder moralischen Gründen daran gehindert werden, medizinisch notwendige Behandlungen anzubieten. In erster Instanz war Volz noch gescheitert.
Demonstration in Hamm
Vor Beginn der Berufungsverhandlung am Donnerstag (5.2.) versammelten sich rund 500 Menschen zu einer Demo auf dem Marktplatz in Hamm, um Prof. Volz zu unterstützen und gegen das Abtreibungsverbot des katholischen Klinikträgers zu protestieren. Der Fall hat weit über Lippstadt hinaus Aufmerksamkeit erregt.
Autorin: Saskia Rudnik