
Hamm: Teilerfolg im Streit um Abtreibungsverbot
Der Streit zwischen Dr. Joachim Volz und dem katholischen Klinikträger in Lippstadt ging am Donnerstag (5.2.) vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in die nächste Instanz. Jetzt gibt es eine Entscheidung.
Veröffentlicht: Donnerstag, 05.02.2026 14:55
Kleiner Erfolg in Hamm für Arzt aus Lippstadt
Für Prof. Dr. Joachim Volz bedeutet das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm einen wichtigen Teilerfolg in seinem monatelangen Rechtsstreit. Der Chefarzt der Gynäkologie am Klinikum Lippstadt hatte gegen die strikte Dienstanweisung seines Arbeitgebers geklagt, die ihm Schwangerschaftsabbrüche nahezu vollständig verbot. Das christliche Krankenhaus hatte dem erfahrenen Mediziner untersagt, auch in seiner privaten Praxis in Bielefeld Abtreibungen durchzuführen. Diese weitreichende Einschränkung seiner kassenärztlichen Tätigkeit hielten die Richter am Donnerstag für rechtswidrig.
Die Entscheidung des Gerichts ermöglicht es Prof. Dr. Volz nun wieder, in seiner Bielefelder Privatpraxis medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen das ungeborene Kind nicht lebensfähig ist oder schwerste Behinderungen aufweist. Das Landesarbeitsgericht argumentierte, dass das Klinikum dem Chefarzt seine kassenärztliche Tätigkeit außerhalb des Krankenhauses nicht untersagen dürfe. Diese Unterscheidung zwischen der Angestelltentätigkeit im Klinikum und der freiberuflichen Kassenarztpraxis wurde zum entscheidenden Punkt in der Urteilsbegründung.
Kassenarztregelung ermöglicht Abtreibungen im Klinikum Lippstadt
Auch für die Arbeit im Klinikum Lippstadt selbst ergeben sich durch das Urteil neue Möglichkeiten für Prof. Dr. Volz. Da er dort auch in Nebentätigkeit als Kassenarzt arbeitet, kann er nun wieder bestimmte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Patientinnen mit einer entsprechenden Überweisung zu ihm kommen und eine medizinische Diagnose benötigen. Nach Angaben von Volz gibt es auch für ambulante, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche reguläre Überweisungen durch andere Ärzte. Diese kassenärztliche Tätigkeit fällt nicht unter die strikte Dienstanweisung des Klinikums, die primär seine Angestelltentätigkeit als Chefarzt regelt.
Die Richter unterschieden damit klar zwischen verschiedenen Tätigkeitsbereichen des Mediziners innerhalb derselben Einrichtung. Während Prof. Dr. Volz als angestellter Chefarzt weiterhin den Vorgaben des christlichen Krankenhauses unterliegt, genießt er als Kassenarzt größere Behandlungsfreiheit. Diese rechtliche Differenzierung könnte wegweisend für ähnliche Fälle in anderen konfessionellen Krankenhäusern sein.
Christliches Klinikum behält strikte Abtreibungsregeln bei
Trotz des Teilerfolgs für Prof. Dr. Volz bleibt die grundsätzliche Dienstanweisung des Klinikums Lippstadt unverändert bestehen. Das christliche Krankenhaus kann weiterhin Schwangerschaftsabbrüche bis auf wenige medizinische Notfälle verbieten. Die Ausnahmen beschränken sich auf Situationen, in denen die Mutter oder das ungeborene Kind in akuter Lebensgefahr schweben. An diese strengen Vorgaben muss sich der Gynäkologe halten, wenn er ausschließlich als angestellter Chefarzt handelt. Besonders betroffen sind Fälle, in denen Schwangere mit einer stationären Einweisung ins Klinikum kommen.
Das Landesarbeitsgericht bewertete die Dienstanweisung als rechtmäßige Unternehmensentscheidung. Die Richter stellten fest, dass es einem Krankenhaus grundsätzlich freisteht, bestimmte medizinische Leistungen nicht anzubieten. Diese Einschätzung stärkt die Position konfessioneller Krankenhäuser, die ihre Behandlungsangebote an religiösen Grundsätzen ausrichten möchten. Für Prof. Dr. Volz bedeutet dies, dass er auch künftig mit den unterschiedlichen Regelungen für seine verschiedenen Tätigkeitsbereiche arbeiten muss.
Demonstration in Hamm
Vor Beginn der Berufungsverhandlung am Donnerstag (5.2.) versammelten sich rund 500 Menschen zu einer Demo auf dem Marktplatz in Hamm, um Prof. Volz zu unterstützen und gegen das Abtreibungsverbot des katholischen Klinikträgers zu protestieren. Der Fall hat weit über Lippstadt hinaus Aufmerksamkeit erregt.
Autorin: Saskia Rudnik, Jacqueline Schlüsener