
Hamm verschickt neue Bescheide zur Grundsteuer B
Die Stadt Hamm verschickt seit dem 24. April rund 55.000 Grundbesitzabgabenbescheide. Hintergrund ist die Neufestsetzung der Grundsteuer B für das Jahr 2026.
Veröffentlicht: Freitag, 24.04.2026 15:58
Grundsteuer B in Hamm neu festgesetzt
Die Stadt Hamm kehrt rückwirkend zum 1. Januar 2026 zu einem einheitlichen Hebesatz zurück. Deshalb verschickt sie seit dem 24. April neue Grundbesitzabgabenbescheide an Grundstückseigentümer in Hamm. Nach Angaben der Stadt ist die Neufestsetzung der Grundsteuer B wegen mehrerer Gerichtsentscheidungen nötig geworden. Diese hätten Zweifel an der langfristigen rechtlichen Zulässigkeit unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke aufgeworfen.
Infos zum Bescheid und zu den Hebesätzen
Dem Grundbesitzabgabenbescheid liegt ein Informationsblatt bei. Darin stehen Hinweise zum einheitlichen Hebesatz und zur Neufestsetzung der Grundsteuer B. Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer stellt die Stadt online bereit. Auch zum neuen Grundbesitzabgabenbescheid gibt es dort Informationen und FAQs.
Rückfragen an die Stadt Hamm
Die Stadt rechnet nach dem Versand der Bescheide mit vielen Rückfragen. Deshalb kann es vorübergehend Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit der Ansprechpartnerinnen in der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren geben. Rückfragen sind laut Stadt telefonisch oder per E-Mail an die auf dem Bescheid genannte Ansprechpartnerin möglich. Außerdem verweist die Stadt auf einen QR-Code im Informationsblatt. Darüber können Anliegen über das Online-Formular Grundbesitzabgaben an das Amt für Finanzen und Controlling geschickt werden.
Kontaktzeiten und weitere Wege
Die Ansprechpartnerinnen der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren sind montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 15.30 Uhr telefonisch erreichbar. Freitags gelten die Zeiten von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. In diesen Zeiten ist auch eine persönliche Kontaktaufnahme in der Bismarckstraße 1 in Hamm möglich.