
Hamm: Wer zahlt, wenn der Rettungswagen umsonst fährt?
Rettungseinsätze ohne Transport ins Krankenhaus wollen die Krankenkassen nicht mehr bezahlen. Wie Hamm finanziell abgesichert werden soll ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben, bleibt offen. Justus Moor fordert Antworten von der NRW-Landesregierung.
Veröffentlicht: Mittwoch, 08.04.2026 04:35
Fehlfahrten im Rettungsdienst: Hamms Landtagsabgeordneter Moor fordert Klarheit
Ein Rettungswagen rückt aus, behandelt einen Patienten vor Ort, bringt ihn aber nicht ins Krankenhaus - oder der Patient verweigert den Transport. Solche Einsätze werden als „Fehlfahrten" bezeichnet, obwohl die Rettungskräfte dabei professionelle medizinische Arbeit leisten. Genau diese Einsätze sind seit Monaten Gegenstand eines Finanzstreits zwischen Kommunen und gesetzlichen Krankenkassen in NRW. Jetzt soll sich der NRW-Landtag damit beschäftigen. Der Hammer Landtagsabgeordnete Justus Moor hat zusammen mit drei weiteren SPD-Abgeordneten in einer Anfrage im Düsseldorfer Landtag konkrete Antworten eingefordert.
Rettungsdienst in Hamm: Was steht auf dem Spiel?
Die medizinische Notfallversorgung in der Stadt Hamm wird durch den Rettungsdienst der Feuerwehr sichergestellt. Sechs Rettungswagen und zwei Notarzteinsatzfahrzeuge sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr einsatzbereit. Dieses System funktioniert bislang, doch die Finanzierungsgrundlage gerät ins Wanken. Hintergrund ist die Entwicklung, dass die Krankenkassen die Kosten für Fehlfahrten künftig nicht mehr übernehmen, sondern nur noch einen pauschalen Festbetrag für Rettungsleistungen zahlen wollen. Seit Ende 2024 vertreten die gesetzlichen Krankenkassen die Auffassung, dass die Kosten der Fehleinsätze aus den ansatzfähigen Kosten herauszurechnen sind. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke, weil tatsächlich anfallende Vorhalte- und Einsatzkosten nicht mehr über die Gebühren gedeckt werden können.
Millionen-Risiko für die Kommunen in NRW
Die finanziellen Folgen für Städte wie Hamm könnten erheblich sein. Wenn Kommunen auf den Kosten für Fehlfahrten sitzen bleiben, kommt allein auf die Haushalte in NRW eine jährliche Mehrbelastung von bis zu einer Viertelmilliarde Euro zu. Das ist angesichts der ohnehin historisch schlechten kommunalen Kassenlage nicht zu schultern. Von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Kommunalministerin Ina Scharrenbach wollen Moor und seine Fraktionskollegen deswegen unter anderem wissen, seit wann das Kommunalministerium in den Prozess eingebunden ist, welche konkreten Auswirkungen ein möglicher befristeter Aufschub hätte und wie die Kommunen finanziell abgesichert werden sollen, falls keine Einigung mit den Krankenkassen gelingt. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat bereits einen solchen befristeten Aufschub diskutiert. Dieses würde für zwei bis drei Jahre die bestehende Rettungsdienststruktur auf Grundlage der aktuellen Bedarfspläne stabilisieren - und in dieser Zeit die Finanzierung von Fehlfahrten weiter über die Rettungsdienstgebühren laufen lassen.
Reform des Rettungsgesetzes wohl erst nach 2027
Die Landesregierung ist gefordert, eine Übergangsvereinbarung zu vermitteln. Eine kurzfristige Klärung sei notwendig, weil nicht auf den Bund und seine Reform der Notfallversorgung gewartet werden kann. Aber auch die Reform des Rettungsgesetzes NRW wird nach Einschätzung von Gesundheitsminister Laumann voraussichtlich nicht mehr vor der Landtagswahl 2027 kommen. Die nächste Wahl zum nordrhein-westfälischen Landtag findet planmäßig Ende April 2027 statt. Das bedeutet, dass Kommunen wie Hamm möglicherweise noch jahrelang in einem rechtlichen und finanziellen Schwebezustand bleiben. Das Sozialgesetzbuch kennt den Rettungsdienst nur als reine Transportleistung in ein Krankenhaus und nicht als die umfassende medizinische Leistung, die er heutzutage ist. Da das Sozialgesetzbuch nur auf Bundesebene geregelt wird, muss der Bundestag tätig werden. Anders als die Stadt Essen, die als erste deutsche Stadt ab 2026 einen festen Eigenanteil für Rettungswageneinsätze erhebt, bei dem Patienten rund 267 Euro selbst bezahlen müssen, ist für Hamm bislang keine entsprechende Gebührenerhöhung bekannt.
Autorin: Lena Zaubzer