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Ein Wecker und ein Notizblock mit der Aufschrift "Time to Work"
© Marco Verch/CCNull
Hammer Firmen müssen Arbeitszeiten erfassen
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Hammer Firmen müssen Arbeitszeiten erfassen

Hammer Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit anbieten, die Arbeitszeit komplett zu erfassen.



Veröffentlicht: Mittwoch, 14.09.2022 12:23

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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat jetzt klargestellt, dass Firmen ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit anbieten müssen, dass ihre Arbeitszeit komplett erfasst wird. Damit könnten jetzt auch Betriebe nachziehen, die bisher noch darauf verzichten. Neu ist die Regelung nicht, schon 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Betriebe ein verlässliches System zur Arbeitszeiterfassung für ihre Mitarbeiter einrichten müssen. Bisher hat die Bundesregierung das aber noch nicht konkret geregelt.

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Hammer Unternehmen gut vorbereitet

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Viele Hammer Unternehmen hätten das Urteil aber bereits vor einigen Jahren umgesetzt, um gut vorbereitet zu sein, so Volker Verch vom Unternehmensverband Westfalen-Mitte. Jetzt müsse man die Urteilsbegründung abwarten, um herauszufinden, wie genau die Betriebe die Zeit kontrollieren sollen. David Staercke von der Gewerkschaft ver.di begrüßt die Entscheidung. Mit Arbeitszeiterfassung werde endlich die versteckte Mehrarbeit von Beschäftigten sichtbar. Es gebe allerdings in vielen Betrieben bereits gute Modelle um vertrauensvolle Arbeitszeiten, diese könnten durch das Urteil nicht mehr möglich sein, befürchtet er.

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