Hammer Rocker erfolgreich mit Berufungsklage

Das Dortmunder Landgericht milderte die Gefängnisstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung auf Bewährungsstrafen von zwei Jahren ab.

© Tim Reckmann | FotoDB

Zwei Rocker aus Hamm sind erfolgreich mit ihrer Berufungsklage vor das Dortmunder Landgericht gezogen. Das Gericht milderte die Gefängnisstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung von zwei Jahren und vier Monaten auf Bewährungsstrafen von zwei Jahren ab. Die beiden waren Mitglieder des Rockerclubs 'United Brotherhood'.

Im August vor zwei Jahren wollten sie im Hammer Süden 1.000 Euro Schulden bei einem anderen Clubmitglied eintreiben. Dabei kamen auch Metallstangen und ein Elektroschocker zum Einsatz. Die beiden Angeklagten hatten Schläger beauftragt und sie dirigiert.

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