
Hauptbahnhof Hamm: Waffenverbot an Karneval 2026
Die Bundespolizei erlässt ein Waffenverbot am Hammer Hauptbahnhof. Von Altweiberfastnacht bis Veilchendienstag sind Messer, Schlagstöcke und andere gefährliche Gegenstände verboten.
Veröffentlicht: Dienstag, 10.02.2026 12:55
Waffenverbot während der Karnevalstage in Hamm
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat eine Allgemeinverfügung für den Hammer Hauptbahnhof erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen während der Karnevalszeit untersagt. Das Verbot gilt von Altweiberfastnacht am 12. Februar 2026 um 00:00 Uhr bis Veilchendienstag am 17. Februar 2026 um 23:59 Uhr. Neben Hamm sind auch die Hauptbahnhöfe in Bielefeld, Münster und Paderborn von der Maßnahme betroffen. Die Verfügung dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und fungiert als Gefahrenfilter für die innerstädtischen karnevalistischen Veranstaltungen und Umzüge, so die Bundespolizei.
Umfassende Kontrollen am Hammer Hauptbahnhof
Das Verbot umfasst Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte fallen unter die Allgemeinverfügung. Die Bundespolizei wird während des Geltungszeitraums verstärkt am Hammer Hauptbahnhof kontrollieren. Verstöße gegen das Mitführverbot zu Zwangsgeld, Bußgeld oder sogar einem Strafverfahren führen. Plakate in den betroffenen Hauptbahnhöfen weisen zusätzlich auf die bestehende Verbotszone hin.
Sicherheitsmaßnahmen für karnevalistische Veranstaltungen
Die Allgemeinverfügung zielt besonders auf den Karnevals-Reiseverkehr ab, bei dem Alkoholkonsum und gruppendynamische Prozesse eine Rolle spielen. Durch das präventive Waffenverbot sollen augenscheinlich anlasslose Auseinandersetzungen nicht durch den Einsatz von gefährlichen Gegenständen zu schweren Gewalttaten eskalieren. Die vollständigen Bestimmungen und Ausnahmen der Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite der Bundespolizei einsehbar.
Autorin: Ute Hien