IHK befragt Firmen in Hamm zu A45-Sperrung Lüdenscheid

Das Interesse an Förderprogrammen zum Ausgleich der A45-Sperrung bei Lüdenscheid ist aktuell bei Firmen in Hamm eher gering. Die IHK zu Dortmund will deswegen jetzt wissen, wie sehr unsere Betriebe überhaupt betroffen sind.



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Autobahnsperrung bei Lüdenscheid ist belastend für Betriebe in Hamm

Seit dem 2. Dezember 2021 ist die A45-Brücke bei Lüdenscheid für den gesamten Verkehr gesperrt. Das bedeutet eine massive Verkehrsbelastung für die umliegenden Orte, genervte Autofahrer auch aus Hamm und vor allem eine massive Mehrbelastung für Unternehmen. Zum einen müssen sie längere Wege einplanen und zum anderen entstehen durch die langen Wartezeiten hohe Kosten.

IHK will wissen, wo in Hamm der Schuh drückt

Doch wie stark sind Betriebe in Hamm wirklich betroffen? Die IHK zu Dortmund will das in einer Umfrage herausfinden. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitales stellt eine Teilfreigabe der Brücke bis Mitte 2026 in Aussicht, möchte aber nicht verbindlich zusagen, wann der Verkehr wieder reibungslos fließen kann. Die IHK zu Dortmund möchte gegenüber den politischen Entscheidungsträgern deutlich machen, wo die Betriebe „der Schuh am meisten drückt“. Hier geht es zur Umfrage.

Betroffene Betriebe in Hamm können Hilfe erhalten

Auch Unternehmen in Hamm, die irgendwie von der Sperrung der A45 bei Lüdenscheid betroffen sind, können Hilfen beantragen. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat entsprechende Anträge für einen Kredit um zwei Jahre verlängert. Das heißt, Betroffene bekommen über die NRW.BANK. Universalkredite und günstige Zinsen. Das Ganze gilt für Firmen, z.B. aus dem Logistikbereich, aber auch für klein- und mittelständische Handwerksbetriebe oder unter Umständen auch für Freiberufler.

Förderzeitraum für Firmen in Hamm verlängert

Nach der Sprengung der Talbrücke Rahmede soll jetzt schnell der Neubau erfolgen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bis dahin gehe es um schnelle und unbürokratische Hilfe. Der Antragszeitraum für Fördermittel verlängert sich bis zum 31. Dezember 2025. Es gehe darum, mit einem Tilgungsnachlass Liquidität zu sichern und notwendige Investitionen möglich zu machen, heißt es.

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